Die bisherige Mindestgrenze von 40 % Invaliditätsgrad schliesst zahlreiche Personen mit realen Einschränkungen vom Rentenanspruch aus. Viele Betroffene erleben durch eine verminderte Arbeitsfähigkeit bereits Einkommensverluste, berufliche Unsicherheit und gesundheitliche Belastungen, ohne dass sie durch die IV angemessen abgesichert sind.
Teilinvalidität soll nicht länger ignoriert werden.
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Oliver Stuber: