Veranstaltung: | Jahresversammlung 2024 / Assemblée Annuelle 2024 / Assemblea Annuale 2024 |
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Antragsteller*in: | Geschäftsleitung JUSO Schweiz / Comité directeur de la JS Suisse / Comitato direttivo della GISO Svizzera (beschlossen am: 03.01.2024) |
Status: | Angenommen |
Beschlossen am: | 29.01.2024 |
Eingereicht: | 08.01.2024, 11:30 |
A1: Von Recht und Unrecht –Thesen zum Justizsystem
Antragstext
Unser Leben und unser Alltag sind von Ungerechtigkeiten geprägt. Wir leben in
einem kapitalistischen, rassistischen, sexistischen, queerfeindlichen,
ableistischen und allgemein menschenfeindlichen System. Unabhängig davon, wo man
im politischen Spektrum steht oder ob man sich überhaupt für Politik
interessiert; niemand will Ungerechtigkeit walten lassen. Als einzelne Menschen
und als gesamte Gesellschaft haben wir ein Bedürfnis nach Sicherheit. Wir wollen
vor Übergriffen und Ungerechtigkeit geschützt werden, dass Schaden
wiedergutgemacht und Gerechtigkeit hergestellt wird. Dieses Bedürfnis nach
Sicherheit und Gerechtigkeit wird als Erwartung an unser Justizsystem getragen.
Die Justiz und damit ihre Institutionen werden als neutrale Instanzen
verstanden, die uns diese ersehnte Gerechtigkeit geben sollen, wenn wir in
unseren Rechten verletzt werden. Aber wider dieser Erwartungen bietet uns das
Justizsystem keinen Schutz vor Ungerechtigkeit. Die Ungerechtigkeiten in unserer
Gesellschaft, wo auch immer sie ihren Ursprung haben, werden gar oft durch das
Justizsystem verstärkt, und im Justizsystem, vor den Gerichten, bei der Polizei,
in den Behörden usw. sind wir systematisch der Ungerechtigkeit ausgesetzt.
Erwartungen und Realität klaffen also weit auseinander. Auf dem Weg zu einer
gerechteren Welt ist daher eine genauere Analyse des heutigen Justizsystems
notwendig.
Dieses Positionspapier beschäftigt sich deshalb mit dem Justizsystem, dem wohl
wichtigsten Element des repressiven Staates. Wenn im folgenden von Justizsystem
gesprochen wird, dann meint dies alle Prozesse, Institutionen und Ämter die zur
Erstellung, Anwendung und Interpretation von Gesetzen und Rechten dienen,
inklusive den Gerichten und den Strafverfolgungsbehörden sowie den Regeln, unter
welchen diese Institutionen arbeiten und unter welchen Menschen versuchen “zu
Recht zu kommen.”
In einem kapitalistischen System hat das Justizsystem für den bürgerlichen Staat
im Wesentlichen zwei Funktionen: Einerseits dient es der Aufrechterhaltung und
dem Schutz der bestehenden Besitzverhältnisse und der Disziplinierung all jener,
die sich nicht an die Regeln zu deren Schutz halten. Andererseits hat das
Justizsystem den Zweck, auf Konflikte in der Gesellschaft zu reagieren und das
Zusammenleben zu organisieren. Wir wollen in diesem Papier aufzeigen, wie unser
heutiges Justizsystem systembedingt zu Ungerechtigkeit und zur Aufrechterhaltung
von Unterdrückungssystemen beiträgt. Die Auslegung und Anwendung des Rechts
durch Justizbehörden, wie beispielsweise Gerichte, prägen die gesellschaftliche
Ordnung und Hierarchien massgeblich mit. Unsere Analyse kommt zum Schluss, dass
das Justizsystem in seiner gegenwärtigen Form nicht reformiert werden kann, wenn
wir eine gerechte und freie Gesellschaft erreichen wollen.
Das Ziel von uns Sozialist*innen ist die Überwindung des Kapitalismus und aller
Herrschafts- und Unterdrückungssysteme. Wir glauben daran, dass alle Menschen
ein Leben in Würde verdienen und zwar frei von Ausbeutung, Bevormundung und
Unterdrückung.[1] Wir wollen unsere Gesellschaft grundlegend und nachhaltig
umbauen und unser Zusammenleben neu organisieren. Konflikte - seien diese
strukturell oder zwischenmenschlich - wird es jedoch auch in Zukunft geben und
werden auch die neue Ordnung auf die Probe stellen. Um wahre Gerechtigkeit
schaffen zu können, brauchen wir in Zukunft Konfliktlösungsmechanismen, die
Freiheit und Gerechtigkeit für alle Teile der Gesellschaft in den Mittelpunkt
stellen und nicht darauf abzielen, die Privilegien und die Macht einiger weniger
zu sichern.
Wir brauchen folglich eine alternative Form der Konfliktbewältigung, als dies
das bürgerliche Justizsystem vorsieht. Ansätze dafür lassen sich in der
RestorativeJustice finden, die die Suche nach der Wiedergutmachung durch alle
Beteiligten ins Zentrum der Konfliktlösung stellt.
Die Analyse des Justizsystems in seiner heutigen Form erfolgt anhand der
folgenden Thesen, welche aufzeigen, wie das das Justizsystem die bestehende
Ordnung und darin insbesondere die Besitzverhältnisse schützt, wie es
fälschlicherweise auf Vergeltung ausgerichtet ist und wie die Auslegung der
Gesetze nicht demokratisch funktioniert. Des Weiteren wird beleuchtet, dass der
Zugang zum Recht nicht für alle gleich ist und auch nie gleich sein kann, dass
bestehende Diskriminierungen durch das Justizsystem verstärkt werden und dass
die Polizei nicht den 99% dient.
1. Das Justizsystem stützt die bestehende
Ordnung
Das Justizsystem geniesst innerhalb unserer Gesellschaft einen hohen
Legitimationsgrad. Diese Legitimation kommt zum einen durch die Struktur selbst,
aber ist vor allem der vorherrschenden Hegemonie zu verschulden. Der bürgerliche
Staat dient vorrangig der herrschenden Klasse zur Aufrechterhaltung und/oder
Etablierung von Machtstrukturen. Im Kapitalismus bedeutet dies die Durchsetzung
der Kapitalinteressen. Nach Antonio Gramscis Konzept des “integralen Staats"
sorgen Zwangs- und Konsenselemente dafür, dass die unterdrückte Klasse diese
Strukturen nicht ernsthaft in Frage stellt und folglich auch nicht überwinden
will.[2] Der Konsens innerhalb einer Gesellschaft, also eigentlich die
öffentliche Meinung, wird durch verschiedenste Institutionen wie die Schule, die
Medien oder Wissenschaftler*innen etc. geprägt. Die Aufgabe dieser Institutionen
stellt die Legitimation der Interessen der Herrschenden dar. Gleichzeitig prägen
aber auch Gesetzestexte die hegemoniale Vorstellung mit: Was im Gesetz
festgehalten ist, wird damit in den meisten Fällen automatisch gesellschaftlich
legitimiert.[3]
Der bürgerliche Staat im engeren Sinne verfügt also über verschiedene Mittel,
mit welchen relativ autonom eine kapitalfreundliche Politik durchgesetzt werden
können. Falls diese von relevanten Teilen der Zivilgesellschaft in Frage
gestellt werden sollten oder dagegen gehandelt wird, kann der souveräne Staat
“repressive Apparate” zur Wiederherstellung und Sicherung der Ordnung einsetzen,
namentlich das Justizsystem und deren längere Arme in Form von Polizei und
Militär. Wer der staatlichen Repression zum Opfer fällt, ändert sich im Laufe
der Zeit. Wichtig zu verstehen ist, dass das Unrecht nicht per se in einzelnen
Normen oder Gesetzen liegt, sondern im Sinn und Zweck des bürgerlichen Staates:
dem Erhalt und der Durchsetzung von kapitalistischen Machtstrukturen. Die
Überwindung des Kapitalismus geht also mit der Überwindung des bürgerlichen
Staates einher.[4]
2. Das Justizsystem dient primär den
Besitzverhältnissen
Ein Rechtssystem wie wir es heute kennen, mit all seinen Institutionen, Ämtern
und Gesetzen ist sehr neu, es ist aber keine Erfindung des Kapitalismus. Das
Rechtssystem hat im Gegenteil sogar zum Aufbau des Kapitalismus und des
bürgerlichen Staates beigetragen und eine wichtige Grundlage dafür gestellt. Im
Laufe der Zeit haben sich verschiedene Institutionen, insbesondere aufgrund der
sich ändernden Produktionsweisen und der Bedürfnisse der herrschenden Klasse,
weiterentwickelt. Ein Beispiel dafür ist die Privatisierung von Gemeingütern,
wie sie im 18. Jahrhundert stattfand und die Produktion stark beeinflusste.
Diese Veränderungen des Rechtssystems hatten weitreichende Konsequenzen und
verdeutlichen den Einfluss von Rechtsordnungen auf die Entwicklung von
Klassenverhältnissen.
Klassenverhältnisse wurden schon immer von Rechtssystemen geprägt und
beeinflusst. Die Regelung und der Schutz des Eigentums, wie wir ihn heute
kennen, gab es bereits im römischen Reich. Über die Jahrhunderte wurden
Rechtssysteme angepasst und verändert, um der herrschenden Ordnung zu dienen.
Der moderne bürgerliche Staat und sein Rechtssystem, wie wir es seit dem 19.
Jahrhundert kennen, finden also ihren Ursprung in der ganzen Geschichte der
Unterdrückung. Wo Klassenverhältnisse aufrechterhalten werden müssen, werden
unterdrückerische Justizsysteme geschaffen. Durch eine Vielzahl an Gesetzen,
Ämter, Gerichten usw. werden Menschen gezwungen, in einem kapitalfreundlichen
Rahmen zu existieren. Damit Herrschaftsstrukturen überleben können, müssen sie
einerseits legitimiert werden, andererseits durchgesetzt werden können. Mittel
zum Zweck sind beispielsweise Betreibungsämter, Gefängnisse oder Steuergesetze.
Alle, die sich nicht an die Spielregeln des Kapitals halten wollen oder können
oder sich dagegen auflehnen, werden mit staatlicher Repression konfrontiert. Das
Rechtssystem gibt dem bürgerlichen Staat die Mittel, die herrschende Ordnung
aufrechtzuerhalten.
3. Ein Justizsystem, das auf Vergeltung aus ist,
führt nicht zu mehr Gerechtigkeit
Neben dem Schutz der Eigentumsverhältnisse existiert das Justizsystem auch, um
gesellschaftliche Konflikte zu lösen. Das heutige (Straf-)Justizsystem ist dabei
im Wesentlichen eine Vergeltungsjustiz. Bei ausgeübten Unrecht geht es darum,
den*die Täter*in zu bestrafen und damit ein Übel durch ein anderes Übel
auszugleichen. Damit soll einerseits eine Disziplinierung der Täter*innen (und
möglicher Nachahmer*innen) erreicht und andererseits das Bedürfnis nach
Gerechtigkeit durch Vergeltung gestillt werden. Dieser Grundsatz ist mehrfach
falsch. Alle Straftäter*innen sind Kinder ihrer Gesellschaft. Die
gesellschaftlichen Umstände erhöhen oder reduzieren das Risiko für Straftaten.
Eine Individualisierung des Problems mit individueller Abstrafung führt in die
Sackgasse. Dies zeigt sich auch in den Zahlen: Für die Reduktion von Rückfällen
und Wiederholungstaten sind andere Methoden als die reine Bestrafung
vielversprechender.[5]
Ausserdem entzieht die Vergeltungslogik sowohl den Geschädigten bzw. den Opfern
wie auch den Täter*innen die Möglichkeit, sich an der Lösung des Konflikts zu
beteiligen. Ein auf Bestrafung ausgerichtetes System, das nach dem Prinzip "aus
den Augen, aus dem Sinn" und der Logik des "Busse-Tuns" funktioniert, kann
niemals den Anforderungen einer gerechten Gesellschaft gerecht werden.
Stattdessen muss gesellschaftliche Konfliktlösung darauf ausgerichtet sein, dass
Unrecht wieder gut gemacht werden kann und vergangene Fehler zu einem
Lernprozess und einer Verbesserung in Zukunft führt.
4. Die Gesetzesauslegung ist undemokratisch
Jedes Gesetz muss angewandt werden, dabei haben Gerichte einen grossen
Spielraum. Die Anwendung der Gesetze wird damit mehrheitlich einer direkten
demokratischen Kontrolle entzogen. Richter*innen werden zwar von Parlamenten (in
einigen Kantonen von der Stimmbevölkerung) gewählt und haben somit eine
demokratische Legitimierung, aber über ihre Aktivität hat die breite Bevölkerung
nur wenig Kontrolle und Wissen.
Gerichtsverhandlungen sind zwar in den meisten Fällen öffentlich, dieses Prinzip
ist sogar in unseren Grundrechten verankert. Ziel dieser Öffentlichkeit ist die
Kontrolle der Rechtsprechung durch die Bevölkerung. Diese vermeintliche
Kontrolle funktioniert aus verschiedenen Gründen nicht: einerseits ist es für
die wenigsten Menschen möglich, sich Zeit zu nehmen, an einer
Gerichtsverhandlung teilzunehmen, geschweige denn den relativ komplizierten
Ablauf überhaupt zu verstehen. Andererseits fehlt in der Gerichtsverhandlung
häufig eine ausführliche Urteilsbegründung, die eigentlich wichtig wäre, um ein
Gericht effektiv zu kontrollieren oder in gegebenen Fällen zu kritisieren.
Einige Entscheide, insbesondere vom Bundesgericht, werden publiziert. Die
öffentliche Reaktion auf Entscheidsbegründungen, insbesondere im Zusammenhang
mit sexualisierter Gewalt, zeigt, wie wichtig diese Begründungen sind, um ein
Gericht zu kritisieren, Besserung zu verlangen und systemische Probleme in der
Rechtsprechung zu erkennen.
Die Richter*innen stützen sich bei ihren Entscheiden nicht bloss auf ihre
persönliche Meinung oder vergangene Gerichtsentscheide. In den Begründungen von
Gerichtsentscheiden sieht man, dass oft sogenannte “Kommentare”[6]zur Begründung
und Argumentation beigezogen werden. Obwohl diese Ausführungen und Informationen
eine sehr grosse Rolle in der Umsetzung von Gesetzen spielen, sind sie nur für
wenige zugänglich und werden von einem engen Autor*innenkreis geschrieben. So
haben wenige Rechtsprofessor*innen einen enormen Einfluss auf die Rechtsprechung
und die Anwendung der Gesetze, ohne auf irgendeine Weise demokratisch
legitimiert zu sein und mit wenig Transparenz darüber, wie diese Kommentare
entstehen.
5. In einem kapitalistischen System gibt es
keine Gerechtigkeit für alle
Obwohl gemäss Verfassung der Zugang zum Recht garantiert werden sollte, sieht
die Realität anders aus. Ein Symptom für diesen ungleichen Zugang sind die
finanziellen Hürden. Doch das Problem geht weiter als eine finanzielle Frage.
Wie kann der Zugang zum Recht garantiert werden, in einem komplexen
Justizsystem, mit schwer verständlichen Gesetzen, einer teilweise
intransparenten Anwendung, für die man ein Studium oder stundenlange Recherche
benötigt, um sie zu verstehen?
Die Unzugänglichkeit der Gerechtigkeit hat ihren Ursprung im fehlenden Wissen
der breiten Bevölkerung über die Gesetze und die Möglichkeiten, ihre Interessen
zu vertreten oder eine ungerechte Behandlung zu bekämpfen. Die Lösung kann
jedoch nicht sein, die breite Bevölkerung besser auszubilden, auch wenn
niederschwellige Bildungs- oder Beratungsangebote vielen helfen können.
Bildungs- und Beratungsangebote haben aber auch ihre Grenzen in einem komplexen,
intransparenten und teuren Justizsystem. ODie Unzugänglichkeit des Rechts ist
ein breit bekanntes Problem, es lässt sich jedoch nicht durch einzelne
Massnahmen lösen. Um die herrschenden Verhältnisse aufrechtzuerhalten, muss das
Rechtssystem unzugänglich sein. Würden alle die Rechte, die ihnen zustehen,
einklagen, egal in welchem Rechtsbereich, wären die Interessen der herrschenden
Klasse gefährdet. Diese Vorstellung mag zwar verlockend klingen, ist aber nichts
mehr als eine Vorstellung. Denn das Rechtssystem ist fundamental darauf
ausgelegt, nicht allen den Zugang zu Gerechtigkeit und Schutz zu gewähren.
6. Das Justizsystem verstärkt bestehende
Unterdrückung
Unsere Welt ist geprägt von Unterdrückungssystemen wie Patriarchat, Rassismus,
Kolonialismus und Ableismus. Diese Unterdrückung äussert sich auch im
Justizsystem und wird durch dieses noch verstärkt. Die Institutionen des Rechts
verfestigen bestehende Ungleichbehandlungen in Form von Gesetzestexten und
juristischen Praktiken. Dies führt dazu, dass unterdrückte und marginalisierte
Gruppen stärker kriminalisiert werden. Die Schweizer Polizei und Justizbehörden
befassen sich beispielsweise unverhältnismässig stark mit Delikten, welche den
Aufenthaltsstatus von migrantischen Personen kriminalisieren. Darüber hinaus
führen Delikte auch ohne Migrationsbezug bei Menschen ohne Schweizer Pass häufig
zu härteren Strafen (z.B. Landesverweisung). Racial Profiling[7] wiederum, als
Konsequenz von Rassismus innerhalb der Gesellschaft und des Justizsystems, hat
zur Folge, dass rassifizierte Menschen überproportional stark kriminalisiert
werden.
Patriarchale Unterdrückung kommt im Justizsystem ebenfalls stark zum Ausdruck.
So werden aufgrund der tiefen Erfolgschancen bei Sexualdelikten nur 8% aller
sexuellen Übergriffe zur Anzeige gebracht.[8] Menschen mit Behinderungen haben
über die Beistandschaft teilweise nicht die gleichen Rechte wie der Rest der
Bevölkerung, Armutsbetroffene werden beim Bezug von Unterstützungsleistungen
unter Generalverdacht gestellt und es droht ihnen für Bagatelldelikte eine
Gefängnisstrafe. Diese Aufzählung könnte nach Belieben weitergeführt werden. Vor
dem Recht sind offensichtlich nicht alle gleich. Unter dieser Unfähigkeit oder
dem Unwillen des Justizsystems, Gerechtigkeit zu schaffen, leiden erneut
Menschen, die sowieso schon von Diskriminierung und Ausgrenzung betroffen sind.
7. Die Polizei schützt nicht uns, sondern die
Interessen des Kapitals
Knapp 70% der Schweizer Bevölkerung hat ein hohes Vertrauen in die
Polizeiinstitution.[9] Das mag überraschen, denn die Polizei passt eigentlich
nicht mit unserem Verständnis von Demokratie zusammen. Statt Freiheiten zu
wahren oder vor Gewalt zu schützen, macht die Polizei das Gegenteil:
Reproduktion von Ungerechtigkeit und Unterdrückung, Einschränkung von
Freiheit.[10] Die Polizei übernimmt das Durchsetzen von Recht und Ordnung für
das staatliche Gewaltmonopol, dafür dürfen auch Gewalt und Zwangsmittel
eingesetzt werden. Daraus resultieren klare Ambivalenzen: Beispielsweise ist die
Polizei eigentlich beauftragt, Menschenrechte zu schützen, verletzt diese aber
regelmässig selber.[11] Wenn die Polizei unrechtmässig handelt, wird dies selten
angemessen geahndet, die dafür nötigen Kontrollmechanismen, z.B. unabhängige
Ombudsstellen und/oder eine klare Regelung von Straftatbeständen, fehlen in der
Schweiz praktisch komplett.[12] Spätestens wenn wir einen Blick auf die
Systematik hinter der Polizei werfen, wird klar, dass deren Priorität nie
Freiheit und Schutz für die Bevölkerung darstellen kann. In der Schweiz liegen
die Ursprünge der Polizei bei den sogenannten Landjägern, die spätestens ab dem
17. Jh. für die Vertreibung von Fahrenden und Armutsbetroffenen.[13] Die Polizei
war niemals und ist auch heute nicht da, um die Menschen zu schützen.
Im heutigen kapitalistischen System schützt die Polizei im Auftrag des
bürgerlichen Staates die Produktionsmittel der herrschenden Klasse und sichert
die bestehenden Machtverhältnisse. Alle jene, die diese Verhältnisse öffentlich
in Frage stellen, laufen entsprechend in Gefahr, polizeilicher Repression
ausgeliefert zu werden. Damit werden Kritiker*innen und alle, die in diesem
System nicht nach den kapitalistischen Spielregeln handeln wollen oder können,
eingeschüchtert und gemahnt.
8. Das heutige Justizsystem kann nicht
reformiert werden
Unsere Analyse zeigt: Das Justizsystem ist auf die Interessen der herrschenden
Klasse ausgerichtet, zum Nachteil der 99% und insbesondere von marginalisierter
Gruppen. Versuche, dieses System zu reformieren, sind zum Scheitern verurteilt,
denn der Funktionszweck würde damit bestehen bleiben. Solange die Mittel und
Strukturen zur Machterhaltung und Unterdrückung existieren, kann keine gerechte
Gesellschaft aufgebaut werden. Wenn der Kapitalismus überwunden werden soll,
muss der bürgerliche Staat und seine Institutionen und Instrumente überwunden
werden. Dazu gehört auch das Justizsystem.
Unsere Vision: Kollektiv Gerechtigkeit schaffen
Alle Menschen haben ein Leben in Würde verdient, dazu gehört auch Gerechtigkeit.
Gerechtigkeit, wenn einem Unrecht widerfahren ist, aber auch ein Recht auf
Wiedergutmachung, wenn man selbst Unrecht begangen hat. Unsere Vision einer
sozialistischen Gesellschaft kann und muss dafür entsprechende Strukturen
beinhalten, also eine Alternative zum heutigen Justizsystem. Denn wir sind uns
bewusst, dass auch nach einer sozialistischen Wende nicht per sofort alle Gewalt
und Unterdrückung beseitigt ist. Insbesondere die Überwindung von
Unterdrückungssystemen, die bestimmte Formen der Gewalt ermöglichen, wie
Rassismus, Patriarchat oder Ableismus, wird nicht von heute auf morgen möglich
sein. Mit dem heutigen Justizsystem können diese Systeme jedoch niemals
überwunden werden, weswegen wir neben kurzfristigen Massnahmen eine
langfristige, transformative Alternative benötigen.
Was es heute und morgen zu tun gibt
Das heutige Unrecht kann und muss bereits vor der sozialistischen Wende
vermindert werden. Täglich werden Flüchtende unter unmenschlichen Bedingungen in
Ausschaffungshaft gezwungen, Gerichtsprozesse werden zu Unrecht verloren,
Betroffene von sexualisierter Gewalt werden traumatisiert, Menschen in die Armut
gezwungen – kurzum: heute verschärft das Justizsystem Ungerechtigkeit und kostet
nicht selten Menschenleben.
Dieses Leid muss möglichst schnell und effizient eingedämmt werden. Kurzfristig
muss der Zugang zu Recht für alle Menschen verbessert und vereinfacht werden.
Marginalisierte Gruppen müssen geschützt und deren Rechte gestärkt werden. Dafür
muss auch die Kriminalisierung von Gruppen gestoppt werden, das gilt
beispielsweise für rassifizierte Personen und Menschen ohne Schweizer Pass. Für
alle Menschen muss das gleiche Recht gelten, mit dem Asylregime muss
entsprechend gebrochen werden, wie das in unserem Rassismuspapier[14], im
Migrationspapier[15] und verschiedenen Resolutionen zur Thematik dargelegt wird.
Racial Profiling und Alltagsdiskriminierung müssen bekämpft werden, denn auch
gleiche Rechte bedeuten noch lange nicht gleiche Rechtsauslegung und schon gar
nicht Gerechtigkeit. Darüber hinaus ist in vielen Bereichen eine Änderung der
Rechtsgrundlagen dringend erforderlich, denn wenn das Gesetz selbst
diskriminierend gestaltet ist, hat die Herstellung von Gerechtigkeit bereits im
Ansatz keine Chance. Auch die Gesetzesauslegung muss schnellstmöglich anders
erfolgen. Die Gerichte, die wichtigste Institution der Gesetzesauslegung, müssen
einer stärkeren demokratischen Kontrolle unterliegen. Die Institutionen der
Strafverfolgung, darunter insbesondere die Staatsanwaltschaften, müssen vom
Zwang zur Effizienz befreit werden. Es darf nicht sein, dass nur jene mit
Sicherheit angemessene Untersuchungen erhalten, die mit einem Heer von
Anwält*innen jede Nicht-Anhandnahme anfechten können. Auch braucht es Mittel um
Einzelpersonen in ihren rechtlichen Verhältnis zu Kapitalist*innen und
Grosskonzernen zu schützen. Personen (juristisch oder natürlich), die über
grosse finanzielle Mittel verfügen, sollten bei Prozessen auch eine grössere
finanzielle Last tragen, egal wie der Prozess ausgeht.
Der lange Weg hin zu Gerechtigkeit
Mit der Überwindung des Kapitalismus fällt das Kernelement des heutigen
Justizsystems weg: Die Aufrechterhaltung der Herrschaft der kapitalistischen
Klasse und der Schutz und Erhalt ihrer Produktionsmittel. Auch die Beseitigung
aller Unterdrückungsstrukturen innerhalb der Gesellschaft entziehen vielen
Konflikten das Fundament und haben eine Auswirkung auf die Justiz. Mit der
grundlegenden Transformation unserer Gesellschaft, muss ein neues Verständnis
von Sicherheit, Ordnung und des Zusammenlebens einher gehen.
Konflikte und Gewalt können wir wohl aber niemals ganz aus einer Gesellschaft
verbannen, weswegen wir eine neue kollektive Praxis für die Schaffung wahrer
Gerechtigkeit benötigen, fernab von Strafe und Vergeltung. Ein Ansatz dafür
stellt das Konzept der Restorative Justice dar, ein uralter Ansatz der
Konfliktbewältigung, bei dem die Wiedergutmachung an Stelle von Strafe im
Zentrum steht. Der Ursprung dieser Praxis liegt u.a. bei indigenen Gruppen in
Neuseeland und Nordamerika und erlebt seit 30 Jahren global einen
Aufschwung.[16]
Mit der Restorative Justice können wir mittelfristig gerichtliche Verfahren
Schrittweise ersetzen. Bereits heute beinhalten die Rechtsordnungen von Ländern
wie Österreich oder Deutschland mit dem “Tatausgleich”/”Täter-Opfer-Ausgleich”
Ansätze der Restorative Justice.[17] Auch die JUSO Schweiz arbeitet bei der
Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt nach solchen Ansätzen. InRestorative
Justice Verfahren suchen Opfer, Täter und/oder weitere Gemeinschaftsmitglieder,
die auch durch das Geschehene betroffen sind, gemeinsam Lösungen und Strategien,
um mit den Folgen der Tat umzugehen. Der Prozess kann auch von einer
unparteiischen dritten Instanz begleitet werden. Bei den Verfahren werden Gewalt
und Unrecht auch auf Gemeinschaftsebene analysiert und entsprechende
Lösungsansätze dafür gesucht.[18] Mit der Restorative Justice können wir
kontinuierlich gerichtliche Verfahren ersetzen, bis die Überwindung des
aktuellen Justizsystems komplett gelungen ist.
Eigentlich sind die zentralen Elemente von Restorative Justice, nämlich das
gemeinsame Suchen nach Lösungen und Wiedergutmachen, die Art, wie wir als
Gesellschaft ausserhalb von Gerichten und Prozessen zwischenmenschliche Probleme
lösen. Unsere Vision lässt sich deshalb auch kurz zusammenfassen: Wir wollen hin
zu einer Gesellschaft, die ohne Unterdrückung und Ausbeutung funktioniert und
die das Vertrauen in die Menschen ins Zentrum des gesellschaftlichen
Zusammenlebens stellt. Dafür lohnt es sich zu kämpfen.
Bibliographie
[1] das fordern wir auch in unserem Positionspapier “Manifest für freie Menschen
in einer freien Welt”, online unter:
https://juso.ch/de/positionspapiere/manifest-fur-freie-menschen-einer-freien-
welt/
[2] Gramsci, Antonio: Gefängnisheft, Band 7. Hrsg. von Bochmann, Klaus [et al.],
Hamburg 1991-2002.
[3] ebenda
[4] Nagel, Lara-Alexa: Die Väter aller Probleme. Zur Maskulinisierung von Staat
und Gesellschaft, in: Forum Recht (01/19): Rechtsphilosophie. Allgemeine
Geschäftsbedingungen, S. 25/26. Frankfurt am Main 2019, S. 25.
[5] Gerhard, Hans (2004) : Rückfalluntersuchungen nach Restorative
JusticeProgrammen: ein kritischer Überblick, CSLE Discussion Paper, No. 2004-10,
Universität des Saarlandes, Center for the Study of Law and Economics (CSLE),
Saarbrücken. [https://www.econstor.eu/bitstream/10419/23070/1/2004-
10_rueckfall.pdf], Zugriff am 7.1.2023.
[6] Kommentare sind in der juristischen Forschung Ausführungen zu jedem
einzelnen Artikeln in den wichtigsten Gesetzen.
[7] Racial Profiling bezeichnet alle Polizeimassnahmen, die dazu führen, dass
Personengruppen willkürlich oder unverhältnismässig behandelt werden, weil sie
ethnisch-kulturell, religiös oder aufgrund ihrer Herkunft oder Hautfarbe als
«fremd» wahrgenommen werden oder als nicht gleichberechtigt gelten.
(https://www.stop-racial-
profiling.ch/#:~:text=Racial%20Profiling%20bezeichnet%20alle%20Polizeimassnahmen-
,oder%20als%20nicht%20gleichberechtigt%20gelten.)
[8] gfs.bern: Sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt an Frauen sind in der
Schweiz verbreitet
[https://cockpit.gfsbern.ch/de/cockpit/sexuelle-gewalt-in-der-schweiz/], Zugriff
am 07.01.2024
[9] Bundesamt für Statistik (bfs): Erhebung über die Einkommen und
Lebensbedingungen SILC, Vertrauen in Institutionen, 2021, Bern 2023.
[10] Schöni, Basil: Die Polizei ist eine Art Fremdkörper in der Demokratie, in:
Republik (30.08.2022), [https://www.republik.ch/2022/08/30/die-polizei-ist-eine-
art-fremdkoerper-in-der-demokratie], Zugriff am 07.01.2024.
[11] humanrights.ch: Was ist die Polizei? (27.10.2023),
[https://www.humanrights.ch/de/ipf/menschenrechte/polizei/dossier-
polizei/begriffsdefinition-polizei/], Zugriff am: 07.01.2024.
[12] Gamp, Roland: Die meisten Beamten kommen ohne Strafe davon, in:
Sonntagszeitung (01.06.2018),
[https://www.humanrights.ch/cms/upload/pdf/2018/180710_Die_meisten_Beamten_komme-
n_ohne_Strafe_davon.pdf], Zugriff am 07.01.2024, S. 6.
[13] Ebnöther, Christoph: Polizei, in: Historisches Lexikon der Schweiz
(28.09.2010), [https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/009638/2010-09-
28/#HDieABgutePoliceyBBimAncienRE9gime], Zugriff am: 07.01.2024.
[14] JUSO Schweiz: Rassismus erkennen und bekämpfen. In der Gesellschaft und der
Linken, Positionspapier Rassismus (JV 19.02.23), Bern 2023.
[15] JUSO Schweiz: No Borders, No Nations, Positionspapier Migration (JV 2017),
Bern 2017.
[16] Van Ness, Daniel W.: An Overview of Restorative Justice around the World,
Workshop 2, Eleventh United Nations Congress on Crime Prevention and Criminal
Justice, Bangkok 2005.
[17] Pelikan, Christa: Was ist Restorative Justice? In: Sustainable Austria (Nr.
51): Muss Strafe sein?, Wien 2010.
[18] Europarat: On Mediation in Penal Matters. Empfehlung No. R 99 (angenommen
vom Ministerkomitee des Europarates am 15.09.1999), Strasbourg 2000.
Unterstützer*innen
Änderungsanträge
- A1-001-3 (Meli del Fabro, Paula Sommer, Safira Timpanaro, Elias Erne, Angenommen)
- A1-003 (JUSO Kanton Zürich (beschlossen am: 23.01.2024), Angenommen)
- A1-011 (PoSa JUSO Baselland (beschlossen am: 13.01.2024), Angenommen)
- A1-021 (Jakub Walczak (JUSO Stadt Bern), Angenommen)
- A1-022 (Jakub Walczak (JUSO Stadt Bern), Angenommen)
- A1-023 (KIlian Teubner (Obwalden), Dario Bellwald (Obwalden), Levin Freudenthaler (Zug). Xioa Ember (Zug), Mario Huber (Zug), Angenommen)
- A1-023-2 (PoSa JUSO Baselland (beschlossen am: 13.01.2024), Behandelt)
- A1-024 (Jakub Walczak (JUSO Stadt Bern), Angenommen)
- A1-029-2 (JUSO Kanton Zürich (beschlossen am: 23.01.2024), Angenommen)
- A1-029-3 (Meli Del Fabro, Roberto Sager, Paula Sommer, Elias Erne, Safira Timpanaro (JUSO AG), Angenommen)
- A1-036 (KIlian Teubner (Obwalden), Dario Bellwald (Obwalden), Levin Freudenthaler (Zug). Xioa Ember (Zug), Mario Huber (Zug), Angenommen)
- A1-041 (KIlian Teubner (Obwalden), Dario Bellwald (Obwalden), Levin Freudenthaler (Zug). Xioa Ember (Zug), Mario Huber (Zug), Angenommen)
- A1-045 (Roberto Sager (JUSO AG), Angenommen)
- A1-048 (Meli Del Fabro (JUSO AG), Paula Sommer (JUSO AG), Safira Timpanaro (JUSO AG), Roberto Sager (JUSO AG), Elias Erne (JUSO AG), Angenommen)
- A1-050 (Jakub Walczak, Charlotte Günther, Nadine Aeschlimann, David Rietzler (JUSO Stadt Bern), Angenommen)
- A1-052 (PoSa JUSO Baselland (beschlossen am: 13.01.2024), Angenommen)
- A1-055 (Jakub Walczak, Charlotte Günther, Nadine Aeschlimann, David Rietzler (JUSO Stadt Bern), Angenommen)
- A1-059-2 (Roberto Sager (JUSO AG), Angenommen)
- A1-068 (JUSO Kanton Zürich (beschlossen am: 23.01.2024), Angenommen)
- A1-071 (Nada Scherer (JUSO Stadt Bern), Angenommen)
- A1-073 (PoSa JUSO Baselland (beschlossen am: 13.01.2024), Modifiziert übernommen)
- A1-080 (KIlian Teubner (Obwalden), Dario Bellwald (Obwalden), Levin Freudenthaler (Zug). Xioa Ember (Zug), Mario Huber (Zug), Modifiziert übernommen)
- A1-081 (JUSO Kanton ZH (beschlossen am: 23.01.2024), Angenommen)
- A1-084 (JUSO Kanton Zürich (beschlossen am: 23.01.2024), Angenommen)
- A1-085 (Meli Del Fabro (JUSO AG), Paula Sommer (JUSO AG), Safira Timpanaro (JUSO AG), Roberto Sager (JUSO AG), Elias Erne (JUSO AG), Angenommen)
- A1-092 (Roberto Sager (JUSO AG), Angenommen)
- A1-094 (JUSO Kanton Zürich (beschlossen am: 23.01.2024), Behandelt)
- A1-105 (Silas Muggli (Juso Kt. Zürich), Angenommen)
- A1-112 (JUSO Kanton ZH (beschlossen am: 23.01.2024), Angenommen)
- A1-113 (Meli Del Fabro (JUSO AG), Paula Sommer (JUSO AG), Safira Timpanaro (JUSO AG), Roberto Sager (JUSO AG), Elias Erne (JUSO AG), Angenommen)
- A1-123 (Roberto Sager (JUSO AG), Behandelt)
- A1-125 (JUSO Basel-Stadt (beschlossen am: 28.01.2024), Behandelt)
- A1-126 (JUSO Kanton Zürich (beschlossen am: 23.01.2024), Angenommen)
- A1-131-3 (David Rietzler, Jakub Walczak, Charlotte Günther, Nadine Aeschlimann (JUSO Stadt Bern), Behandelt)
- A1-133 (PoSa JUSO Baselland (beschlossen am: 13.01.2024), Angenommen)
- A1-141 (JUSO Kanton Zürich (beschlossen am: 23.01.2024), Angenommen)
- A1-142 (Nadine Aeschlimann (JUSO Stadt Bern), Angenommen)
- A1-143 (JUSO Basel-Stadt (beschlossen am: 28.01.2024), Behandelt)
- A1-147 (Nada Scherer (JUSO Stadt Bern), Angenommen)
- A1-148 ( Meli Del Fabro, Elias Erne, Paula Sommer, Roberto Sager, Safira Timpanaro (JUSO AG), Angenommen)
- A1-153 (Meli Del Fabro (JUSO AG), Paula Sommer (JUSO AG), Safira Timpanaro (JUSO AG), Roberto Sager (JUSO AG), Elias Erne (JUSO AG), Angenommen)
- A1-178 (Meli Del Fabro (JUSO AG), Paula Sommer (JUSO AG), Safira Timpanaro (JUSO AG), Roberto Sager (JUSO AG), Elias Erne (JUSO AG), Angenommen)
- A1-180 (Nada Scherer (JUSO Stadt Bern), Angenommen)
- A1-183 (Nada Scherer (JUSO Stadt Bern), Angenommen)
- A1-185 (PoSa JUSO Baselland (beschlossen am: 13.01.2024), Angenommen)
- A1-189 (KIlian Teubner (Obwalden), Dario Bellwald (Obwalden), Levin Freudenthaler (Zug). Xioa Ember (Zug), Mario Huber (Zug), Angenommen)
- A1-189-2 (JUSO Kanton Zürich (beschlossen am: 23.01.2024), Behandelt)
- A1-200 (JUSO Kanton Zürich (beschlossen am: 23.01.2024), Behandelt)
- A1-213 ( Meli Del Fabro, Elias Erne, Paula Sommer, Roberto Sager, Safira Timpanaro (JUSO AG), Behandelt)
- A1-214 (PoSa JUSO Baselland (beschlossen am: 13.01.2024), Behandelt)
- A1-214-2 (Meli Del Fabro (JUSO AG), Paula Sommer (JUSO AG), Safira Timpanaro (JUSO AG), Roberto Sager (JUSO AG), Elias Erne (JUSO AG), Angenommen)
- A1-214-3 (Nada Scherer (JUSO Stadt Bern), Angenommen)
- A1-224 (JUSO Kanton Zürich (beschlossen am: 23.01.2024), Angenommen)
- A1-240 (PoSa JUSO Baselland (beschlossen am: 13.01.2024), Angenommen)
- A1-240-2 (JUSO Kanton Zürich (beschlossen am: 23.01.2024), Angenommen)
- A1-241 (PoSa JUSO Baselland (beschlossen am: 13.01.2024), Angenommen)
- A1-248 (JUSO Kanton Zürich (beschlossen am: 23.01.2024), Behandelt)
- A1-248-2 (PoSa JUSO Baselland (beschlossen am: 27.01.2024), Behandelt)
- A1-253 (JUSO Basel-Stadt (beschlossen am: 28.01.2024), Behandelt)
- A1-257 (Nada Scherer (JUSO Stadt Bern), Angenommen)
- A1-260 (KIlian Teubner (Obwalden), Dario Bellwald (Obwalden), Levin Freudenthaler (Zug). Xioa Ember (Zug), Mario Huber (Zug), Behandelt)
- A1-260-2 (Nada Scherer (JUSO Stadt Bern), Behandelt)
- A1-265 (JUSO Kanton Zürich (beschlossen am: 23.01.2024), Angenommen)
- A1-280-2 (Meli Del Fabro (JUSO AG), Paula Sommer (JUSO AG), Safira Timpanaro (JUSO AG), Roberto Sager (JUSO AG), Elias Erne (JUSO AG), Angenommen)
- A1-293 (Nada Scherer (JUSO Stadt Bern), Angenommen)
- A1-302 (PoSa JUSO Baselland (beschlossen am: 13.01.2024), Angenommen)
- A1-312 (Roberto Sager (JUSO AG), Angenommen)
- A1-323 (Meli Del Fabro (JUSO AG), Paula Sommer (JUSO AG), Safira Timpanaro (JUSO AG), Roberto Sager (JUSO AG), Elias Erne (JUSO AG), Angenommen)
- A1-324 (Meli Del Fabro (JUSO AG), Paula Sommer (JUSO AG), Safira Timpanaro (JUSO AG), Roberto Sager (JUSO AG), Elias Erne (JUSO AG), Angenommen)
- A1-329-2 (JUSO Basel-Stadt (beschlossen am: 28.01.2024), Behandelt)
- A1-332 (KIlian Teubner (Obwalden), Dario Bellwald (Obwalden), Levin Freudenthaler (Zug). Xioa Ember (Zug), Mario Huber (Zug), Angenommen)
- A1-354 (Meli Del Fabro (JUSO AG), Paula Sommer (JUSO AG), Safira Timpanaro (JUSO AG), Roberto Sager (JUSO AG), Elias Erne (JUSO AG), Angenommen)
- A1-356 (Nada Scherer (JUSO Stadt Bern), Angenommen)
- A2-328-DE (Adrien Pinho (JSVR) Malo (JSVR) Eliot Fournier (JSVR) Benoît Michellod (JSVR) Simon Fellay (JSVR), Angenommen)
- A3-007-DE (Seki (Adrien Pinho (JSVR) Malo (JSVR) Eliot Fournier (JSVR) Benoît Michellod (JSVR) Simon Fellay (JSVR)), Behandelt)
- A3-111-DE (Adrien Pinho (JSVR) Malo (JSVR) Eliot Fournier (JSVR) Benoît Michellod (JSVR) Simon Fellay (JSVR), Angenommen)
- A3-188-DE (Adrien Pinho (JSVR) Malo (JSVR) Eliot Fournier (JSVR) Benoît Michellod (JSVR) Simon Fellay (JSVR), Angenommen)