Richter*innen werden vom Parlament/ Stimmbevölkerung gewählt und sind damit demokratisch legitimiert. Die Bevölkerung hat keine direkte Kontrolle auf Gerichtsentscheide und das ist auch gut so, denn die Gewaltenteilung im jetzigen System anzugreifen, würde nur dazu führen, dass marginalisierte Gruppen noch weniger geschützt werden. Zudem ist derzeit die höchste Kontrollinstitution der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Zu sagen, die breite Bevölkerung habe nur wenig Wissen über Gerichtsentscheide, ignoriert die demokratisch extrem wichtige Funktion des unabhängigen Journalismus. Aus diesem Grund ist qualitativ hochwertiger und einfach zugänglicher Journalismus zentral.
Man kann eine Akademisierung des Rechts kritisieren, aber die Wissenschaftlichkeit des Rechts hat auch zu rechtlichen Fortschritten geführt (Revision Sexualstrafrecht). Profesor*innen, die die Möglichkeit haben, Kommentare zu schreiben, sind Personen, die extrem lange forschen und in der Rechtswissenschaft etabliert und anerkannt sind. Es macht Sinn, dass die Rechtswissenschaft zur Auslegung von Gerichtsentscheiden angewendet wird, denn alle Alternativen wären nicht erstrebenswert. Die Alternative zur Orientierung an Kommentaren zur Auslegung von Gesetzen wäre ein stärkeres Abstellen auf die Meinung von Richter*innen. Diese sind in der Regel in einer Partei und auf ihre Wiederwahl angewiesen. Alternativ werden Gesetze unendlich detailliert geschrieben, sodass es keine Auslegemöglichkeit mehr gibt. Allerdings ist das unrealistisch und auch nicht wünschenswert, da dadurch nicht adäquat auf gesellschaftliche Veränderung und Einzelfälle reagiert werden könnte.
Insgesamt sollte nicht das Vorhandensein von Wissen, sondern der erschwerte Zugang dazu kritisiert werden.