Wir sind grundsätzlich mit der Idee des Antrags der JUSO BL einverstanden. Beim ersten Teil haben wir jedoch mehrere Änderungsvorschläge:
- Mit dem "Beispielsweise" stellen wir klar, dass dies keine definitive Aufzählung ist, aber trotzdem sehr wichtige Forderungen.
- Bezüglich Sprachen: Einerseits ist es wichtig, dass Informationen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung stehen. Andererseits denken wir, dass leichte Sprache wünschenswerter ist als einfache Sprache. Zwischen einfacher und leichter Sprache gibt es erhebliche Unterschiede. Leichte Sprache ist sehr stark normiert (Satzlänge, Layout, nur eine Aussage pro Satz/Textzeile, Trennung von langen Wörtern mit einem Bindestrich etc.) und richtet sich primär an Menschen mit Lernbehinderungen. Einfache Sprache hingegen ist ein recht schwammiger Begriff, denn sie ist nicht wirklich genormt. Die Zielgruppe von einfacher Sprache sind in der Regel z.B. Migrant*innen oder Menschen mit Konzentrationsproblemen. Mögliche Beispiele für einfache Sprache sind wenige Fremdwörtern oder Sätze mit keinen oder wenigen Nebensätzen. Im Idealfall sind die Informationen in eher einfacher Standardsprache oder einfacher Sprache sowie leichter Sprache zugänglich.
- Bei der umfassenden Beistandschaft kommt es zu einem umfassenden Entfallen der Prozess-, Betreibungs- und Geschäftsfähigkeit. Die Abschaffung der umfassenden Beistandschaft ist möglich und nötig, bisherige umfassende Beistandschaften könnten in andere Beistandschaftsformen übertragen werden. Somit würden ausschliesslich Beistandschaften in jenen Lebensbereichen errichtet, in denen entsprechender Bedarf vorhanden ist. Theoretisch könnte einer Person in sämtlichen Lebensbereichen eine Vertretungsbeistandschaft mit Beschränkung der Handlungsfähigkeit errichtet werden. Dies würde bis auf ein paar Grundrechtsverletzungen in der umfassenden Beistandschaft (z.B. kein Stimm- und Wahlrecht, Zwangssterilisation auf Anordnung der kantonalen KESB, Hauptwohsitz automatisch am Standort der zuständigen KESB) einer heutigen umfassenden Beistandschaft entsprechen. Dafür müsste sich die betroffene Person allerdings in jedem Lebensbereich aktiv selbstschädigend verhalten, was in Realität kaum je der Fall sein wird. (https://www.humanrights.ch/de/news/umfassende-beistandschaft-gehort-abgeschafft)
Insofern würde eine Abschaffung der umfassenden Beistandschaft die Handlungsfähigkeit der umfassend verbeiständeten Menschen und somit auch der Zugang zum Justizsystem massivst verbessern, ohne dass grosse Probleme entstehen.