Besitz als Begriff zielt eher auf persönliche Güter ab, Während eigentum eher auf private Güter zutrifft.
ersönliche Güter gehören geschützt. Private nicht.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Von Recht und Unrecht –Thesen zum Justizsystem |
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Antragsteller*in: | Roberto Sager (JUSO AG) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Ablehnung (Erklärung: Die Antragssteller*innen haben in Bezug auf die Unterscheidung zwischen «Besitz» und «Eigentum» Begründung: Recht. Die Begriffskonstruktion «Besitzverhältnisse» und «Eigentumsverhältnisse» werden von uns im alltäglichen und politischen Sprachgebraucht jedoch als gleichwertig verwendet. So sprechen wir beispielsweise auch von den «Besitzenden», um die Gesamtheit der «Eigentümer*innen» zu benennen. Die GL würde hier davon absehen, abzuändern, da es keinen Mehrwert bringt (hehe). ) |
Eingereicht: | 27.01.2024, 12:27 |