Der strafrechtliche Ansatz bei sexualisierter Gewalt ist grundsätzlich unvereinbar mit einer antirassistischen Perspektive, da der Justizapparat ein Instrument zur Ausübung des staatlichen Rassismus ist.
Angesichts der zahlreichen Auswirkungen des Strafsystems auf das Leben von FLINTA-Personen (Opfer, Angehörige von inhaftierten Personen...) ist auch klar, dass das Strafsystem antifeministisch ist.
Antrag: | Feministische Perspektiven für die 99 Prozent |
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Antragsteller*in: | Lucien Schwed (JSG), Sofia Fisch (JUSO Bern), Elodie Wehrli (JSVR), Julien Berthod (JSVR), Elisabetta Marchesini (JSG) (beschlossen am: 10.06.2023) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Ablehnung (Erklärung: Wir sehen gewisse Argumente und in der Begründung erwähnten Perspektiven der Antragstellenden – sind dahingehend aber irritiert ab dem Inhalt des Antrags. Der durch den Antrag gestrichene Text begründet das aktuelle Problem eigentlich relativ deutlich und führt die aktuellen Probleme im Straffverfahren treffend aus, diese werden im Antrag nur verkürzt oder gar nicht beschrieben. Im originalen Text steht auch explizit, dass die Bekämpfung der sexualisierten Gewalt primär gesamtgesellschaftlich geschehen muss und es grundlegend andere Ansätze braucht. Wir unterstützen ebenfalls keinen «Strafrechtsfeminismus» (und fordern deshalb auch keine Dinge wie härtere Strafen usw.) Dass rassifizierte Personen generell härtere Strafen erfahren ist wahr und ein reales Problem, welches nicht bestritten wird und dass Gefängnisstrafen nicht grundsätzlich eine wünschenswerte Lösung sind, ist ebenfalls klar und wird auch nicht behauptet. Doch die Analyse, welche im Antrag gemacht wird, ist fehlerhaft und gefährlich. Sie zeigt keine Alternativen auf (z.B. eher Massnahmen statt Gefängnisstrafen, Bekämpfung von Rassismus in der Justiz und im Strafvollzug). Diese Massnahmen braucht es, doch es braucht auch Konsequenzen für Täter*innen, welche im Antrag nicht aufgezeigt werden – das wird den Bedürfnissen Betroffener von sexualisierter Gewalt nicht gerecht. Der originale Text unterstützt keinen Strafrechtsfeminismus und benennt klar einige der existierenden Probleme im Umgang der Gesellschaft und Justiz mit Sexualstraftaten. Allfällige detailliertere Ausführungen zu alternativen Justizprozessen etc., welche die Anliegen des Antrags aufnehmen, würden besser in das Justizpapier, welches in den kommenden Monaten folgen, passen. Dort können sie korrekt und ausführlich behandelt werden, anstatt hier oberflächlich und etwas fragwürdige Analysen festzuhalten. Deshalb lehnt die GL den Antrag ab. ) |
Eingereicht: | 13.06.2023, 15:10 |