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Motion: | Systemwechsel statt Inklusionsversprechen: Organisiert den anti-ableistischen Widerstand! |
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Proposer: | JUSO Kanton St. Gallen (decided on: 04/16/2025) |
Status: | Screened |
Submitted: | 04/17/2025, 14:46 |
Motion: | Systemwechsel statt Inklusionsversprechen: Organisiert den anti-ableistischen Widerstand! |
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Proposer: | JUSO Kanton St. Gallen (decided on: 04/16/2025) |
Status: | Screened |
Submitted: | 04/17/2025, 14:46 |
dieser Unterkategorien. Weil dieses Papier eine systematische Perspektive zur Analyse wählt, führt dies zu einer gewissen Homogenisierung vonPauschalisierungvon Behinderung. Denn eine detaillierte Unterscheidung aller Gruppen, Erfahrungen und
Die Schweiz hat sich mit dem Beitritt zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-
BRK) verpflichtet, die Diskriminierung behinderter Menschen zu beenden und ihre
gleichberechtigte Teilhabe sicherzustellen. Doch die Realität sieht anders aus:
Der UNO-Behindertenrechtsausschuss stellte 2022 klar, dass die Schweiz noch weit
davon entfernt ist, diese Verpflichtungen zu erfüllen. Trotz gesetzlicher
Vorgaben werden behinderte Menschen weiterhin in fast allen Lebensbereichen
benachteiligt – ob bei der Arbeit, beim Wohnen oder in der
Gesundheitsversorgung. Politisch bleibt es, wenn überhaupt, bei Massnahmen,
welche die bestehenden Strukturen unangetastet lassen oder sogar Rückschritte,
die das Leben behinderter Menschen zusätzlich erschweren.
Diese fortwährende Ausgrenzung ist kein Versehen oder Versagen einzelner
Strukturen der Gesellschaft, sondern tief im gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen System verwurzelt. Einerseits in der gesellschaftlichen
Festsetzung von Behinderung und Nicht-Behinderung. Andererseits aber auch
innerhalb des Kapitalismus. Dieser bewertet Menschen nach Fähigkeiten und
Leistung: Wer nicht in das leistungsorientierte System passt, wird
marginalisiert, unter prekären Bedingungen ausgebeutet oder ganz aus dem
Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Damit sichert der Kapitalismus nicht nur seine
eigene Profitlogik, sondern erhält auch soziale Hierarchien aufrecht.
Deshalb bleiben reformistische Forderungen nach Inklusion unzureichend, wenn sie
die kapitalistischen Strukturen unangetastet lassen. Ein echter Bruch mit
Ableismus erfordert eine grundlegende, systematische Veränderung. Eine radikale
Behindertenpolitik muss anti-kapitalistisch sein. Dieses Papier analysiert, wie
Ableismus und Kapitalismus, Patriarchat und White Supremacy untrennbar
miteinander verwoben sind. Es zeigt, dass eine befreite Gesellschaft nicht
innerhalb des Kapitalismus verwirklicht werden kann und was für einen anti-
ableistischen Kampf notwendig ist.
Um dies zu verstehen, braucht es zunächst eine genauere Betrachtung dessen, was
Behinderung eigentlich ist. Denn Behinderung ist keine biologische Tatsache,
sondern eine tagtägliche Realität und eine gesellschaftliche Kategorie. Die
Frage nach den Grenzen dieser Kategorie ist schwierig zu beantworten.
Beispielsweise werden sogenannte unsichtbare Behinderungen - im Gegensatz zu
sichtbaren Behinderungen - oftmals nicht als Behinderungen, sondern als
individuelles Fehlverhalten wahrgenommen und politisch wenig diskutiert. Die
gängige Unterkategorisierung in körperliche, psychische und kognitive
Behinderungen zeigt, dass Behinderungen vielfältig sind. Gleichzeitig
überschneiden sich sowohl die individuellen und gesellschaftlichen Auswirkungen
dieser Unterkategorien. Weil dieses Papier eine systematische Perspektive zur
Analyse wählt, führt dies zu einer gewissen Homogenisierung vonPauschalisierungvon Behinderung.
Denn eine detaillierte Unterscheidung aller Gruppen, Erfahrungen und
Lebensrealitäten ist schlicht nicht abschliessend zu machen und wäre darüber
hinaus auch eine falsche Verallgemeinerung. Behinderung hat System und ist
strukturell in der Gesellschaft verankert, gleichzeitig bleibt sie aber
individuelle Realität und Identität.
In der Theorie bestehen für die Beschreibung von Behinderung zahlreiche Modelle.
Diese nehmen dabei verschiedene Perspektiven ein, weshalb sich die Modelle
vielmehr ergänzen als miteinander konkurrieren. Das medizinische Modell sieht
Behinderung als individuelle Funktionseinschränkungen, sprich
Beeinträchtigungen, betrachtet und die Schwierigkeiten behinderter Menschen so
direkt mit ihren körperlichen, psychischen oder geistigen Voraussetzungen
verbinden. Das soziale Modell hingegen stellt Behinderung dar als soziale
Konstruktion und als eine Wechselwirkung zwischen den Beeinträchtigungen eines
Menschen und der Gesellschaft. Im Gegensatz zum medizinischen Modell stellt das
soziale Modell fest, dass die Person aufgrund ihrer Umwelt und der von der
Gesellschaft geschaffenen Barrieren behindert wird. Gleichzeitig festigt das
soziale Modell aber auch Normen, indem es Beeinträchtigungen definiert. Das
kulturelle Modell weitet dies aus und rückt die Vielfalt menschlicher Existenz
in den Fokus. Es betrachtet Behinderung nicht als zu überwindendes Problem,
sondern als integralen Bestandteil individueller Identität. Während das soziale
Modell die Notwendigkeit sozialen Wandels betont, hinterfragt das kulturelle
Modell die grundlegende Problematisierung körperlicher, geistiger oder
psychischer Unterschiede.[1]
Auch wenn das soziale und kulturelle Modell einen guten Startpunkt für das
Verständnis von Behinderung liefern, bleiben sie unvollständig. Denn sie denken
die kapitalistischen Wurzeln und ökonomischen Folgen von Behinderung zu wenig
mit. Ein dialektisch-materialistisches Modell von Behinderung fragt, warum
bestimmte Körper und Fähigkeiten gesellschaftlich abgewertet werden. Die Antwort
liegt in der kapitalistischen Produktionsweise. Der Überbau einer Gesellschaft,
also ihre politische Ordnung und kulturelle Deutungsmacht, fusst in ihrer
wirtschaftlichen Basis.[2] So zeigt sich heute das gesellschaftliche Bewusstsein
so, dass der Wert eines Menschen an seiner Fähigkeit gemessen wird, Mehrwert zu
erzeugen. Wer diesem Massstab nicht entspricht, wird als „unproduktiv“
betrachtet und systematisch ausgeschlossen.
Ausgehend von diesem Verständnis von Behinderung lässt sich Ableismus
definieren. Der Begriff beschreibt die systematische Unterdrückung behinderter
Menschen. Diese Unterdrückung beruht darauf, dass bestimmten Menschen aufgrund
ihrer körperlichen, psychischen oder geistigen Möglichkeiten ein tieferer Wert
zugeschrieben wird als anderen. Ableismus wächst aus dieser Unterscheidung
zwischen behinderten und nicht-behinderten Menschen. Die Grundlage dafür bilden
Fähigkeitsnormen: Erwartungen daran, welche Dinge eine Person können muss, um
als „vollwertig“ zu gelten. Diese Ansprüche folgen nicht etwa natürlich
gegebenen, sondern historisch und sozial gewachsenen Verhältnissen. Sie erzeugen
eine Hierarchie, in der manche Menschen als leistungsfähig und nützlich gelten,
während andere abgewertet und ausgeschlossen werden. Dabei sind behinderte
Menschen keine homogene Gruppe: Ihre Erfahrungen, Voraussetzungen und
Schwierigkeiten sind unterschiedlich, ihr Ausschluss erfolgt auf verschiedene
Weisen, doch allen gemeinsam ist, dass sie an Fähigkeitsnormen gemessen für
unzureichend erklärt werden.
Die Fähigkeitsnormen sind tief in gesellschaftlichen Strukturen verankert. Sie
bestimmen, wer Zugang zu Arbeit, Bildung oder sozialer Anerkennung erhält, und
prägen die Vorstellung eines „guten“ und „vollen“ Lebens. Selbstständigkeit,
Produktivität und Belastbarkeit gelten als erstrebenswerte Eigenschaften.
Gleichzeitig werden Abhängigkeit, Assistenzbedarf oder persönliche Grenzen als
Defizite wahrgenommen. Ableistische Normen spiegeln heutige gesellschaftliche
Wertehaltungen wider: Sie sind patriarchal und kolonialistisch geprägt und
direkt verankert in der kapitalistischen Produktionsweise. Wer keinen Mehrwert
produziert, wird als Belastung betrachtet. Arbeitsverhältnisse und Erziehung
reproduzieren diese Strukturen, indem sie von klein auf vermitteln, dass der
Wert eines Menschen mit Leistungsfähigkeit gleichzusetzen sei. Diese Ideologie
wird schliesslich auch von behinderten Menschen selbst internalisiert, die oft
lernen, ihre Existenz über Anpassung zu rechtfertigen oder leiden an der Scham,
eine Last zu oder faul zu sein. Ableismus ist also kein Nebeneffekt, sondern ein
Grundprinzip der kapitalistischen Gesellschaft. So sind Kapitalismus und
Ableismus auch gemeinsam gewachsen: Das eine schafft die Norm, das andere zwingt
zur Anpassung.
Ein revolutionärer Anti-Ableismus muss daher über den Abbau von Barrieren
hinausgehen. Es reicht nicht, den Zugang zu bestehenden Räumen zu verbessern –
das Fundament dieser Räume selbst muss infrage gestellt werden. Eine befreite
Gesellschaft bedeutet nicht nur Inklusion innerhalb des Kapitalismus, sondern
dessen Überwindung.
Der Ableismus ist nicht nur ein Nebeneffekt des Kapitalismus, sondern in seiner
gegenwärtigen Form von denselben individualistischen, eugenischen und
antisozialen Logiken abhängig. Auf der ständigen Suche nach Profit, der
maximiert werden muss, um die Konkurrenz auszustechen, nehmen Kapitalist*innen
die als weniger produktiv eingestuften Elemente nicht in das System auf.
Menschen, die als "unproduktiv" angesehen werden, werden an den Rand gedrängt,
sei es durch Armut, Unsicherheit oder direkte Diskriminierung. Dies ist keine
Neuheit, sondern hat eine lange Geschichte. Diese vollständig zu schreiben, ist
jedoch eine so gigantische Aufgabe, dass sie in einem einfachen Positionspapier
nicht zu bewältigen ist. Daher wird es hier um die einfache Analyse einiger
Momente gehen, welche die europäische Welt in Bezug auf Behinderungen prägen.
Dabei ist zu beachten, dass der Begriff der Behinderung sozial konstruiert sowie
historisch verortet ist.[3]
Erstens gibt es Formen von Ableismus, die bis zur Tötung von Menschen reichen,
die als "minderwertig" gelten, sei es aufgrund eines Geburtszustands oder
aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alters. Diese Praxis existiert mindestens
schon so lange, wie es uns die Erforschung der Vergangenheit erlaubt; auch wenn
einige Gesellschaften diese Praktiken nicht explizit beschrieben haben. Denn
schon lange bevor Francis Galton 1883 das Wort "Eugenik" erfand[4], kann man
Gesellschaften finden, die systematisch sogenannte “missgebildete” Neugeborene
töteten, mit dem Ziel, die Bevölkerung zu säubern. Das traurigste Beispiel ist
die spartanische Gesellschaft, in der es nach der einzigen verfügbaren Quelle so
aussieht, als ob Kinder, die als nicht "stark" genug angesehen wurden, getötet
wurden.[5] Solche verfluchten Schicksale für Menschen, die als "vermindert" oder
"verkrüppelt" galten, tauchen auch in vielen Werken der damals sehr
einflussreichen politischen Theorie auf, wie z. B. in Platons Republik.[6] Die
antiken römischen Gesellschaften und die germanischen Stämme praktizierten in
dieser Epoche auch die gleichen selektiven Kindstötungen. Die Religion, sei es
in der Antike oder durch Christentum, war oftmals ein Grund für den Ausschluss
von verkrüppelten Menschen: Ihre Leiden wurden als göttliche Strafen angesehen.
Mit dem Aufstieg der Industrie und damit einhergehenden des Kapitalismus
entstanden parallele Arbeitsmärkte und Heimeinrichtungen. Diese wurden mit den
Workhouses – Arbeitsplätzen für Arme und “Krüppel” unter schrecklichen
Bedingungen – im industrialisierten viktorianischen England erfunden. Behinderte
Menschen wurden für das Existenzminimum, sprich Nahrung und Unterkunft,
ausgebeutet.
Um die Profite in einer gross angelegten, auf Manufakturen basierenden
Arbeitswirtschaft zu maximieren, mussten die Kapitalist*innen die Arbeiter*innen
vereinheitlichen, so dass sie zu austauschbaren Zahnrädern wurden: Sie wurden
verdinglicht![7] Die Industrialisierung führte auch eine neue Arbeitsdisziplin
ein, bei der nur bestimmte Körper und Fähigkeiten als "wertvoll" erachtet
wurden. Die Ideologie, die sich durch die kapitalistische Entwicklung der Welt
durchgesetzt hat, setzt den Mythos der Leistung, der Selbsthilfe und der
individuellen Anstrengung durch. Diejenigen, die nicht arbeiten können, werden
als Last empfunden und zum negativen Bezugspunkt der Gesellschaft. Dies spiegelt
sich in der Geschichte der Sozialhilfe wider, die zwischen "verdienten Armen"
(die arbeiten) und "unverdienten Armen" (die nicht arbeiten können)
unterscheidet.
Im 20. Jahrhundert wird diese Logik mit dem Fordismus und der Standardisierung
der industriellen Arbeit ausgebaut. Der*die ideale Arbeitnehmer*in ist nun ein
disziplinierter, leistungsfähiger und gesunder Mensch. Behinderte Menschen, die
diesem erwarteten Modell nicht entsprechen, werden zunehmend ausgegrenzt, in
Sondereinrichtungen, Heimen oder in Parallelkreisläufen zum globalen
Arbeitsmarkt untergebracht. Aufgrund der Konkurrenz zwischen Arbeiter*innen,
ihre Arbeitskraft zu verkaufen, um über ein Auskommen zu verfügen, konnte die
Bourgeoisie einem Grossteil der Bevölkerung eine aktive Teilnahme am
Wirtschaftssystem aufzwingen. Bestimmte Arbeitsformen wie die
Akkordarbeit[8]verstärken den Wettbewerb der Arbeiter*innen um einen
Arbeitsplatz umso mehr in einer Gesellschaft, in der Arbeit kein Grundrecht ist.
Diese Logik der Rentabilität und der Optimierung der Arbeitskraft schliesst
diejenigen aus, die nicht mithalten können. Für behinderte Menschen bedeutet
dies in der Regel die Nichteinbeziehung in den Arbeitsmarkt. Dies führtzu Armut
und sozialer Marginalisierung, da es für die Kapitalist*innen von Vorteil ist,
einen Teil der Bevölkerung in Situationen der Nichtbeschäftigung
(Arbeitslosigkeit, Verwehrung von Teilhabe usw.) zu halten, um eine Art
"Reservearmee" zu haben.[9]
Der Neoliberalismus hat diese Situation noch weiter verschärft. Indem
Individualisierung und persönliche Verantwortung propagiert wird, wird allen die
Last des eigenen Erfolgs oder Misserfolgs noch intensiver auferlegt.
Gleichzeitig wurdendie wenigen Elemente der Solidarität und gegenseitigen Hilfe
beseitigt, die im System noch zu finden waren. Diejenigen, die die
Leistungsanforderungen nicht erfüllen, werden für ihre Situation verantwortlich
gemacht und als "unproduktiv" betrachtet. Diese Mentalität bringt viele Menschen
dazu, ihre eigenen Einschränkungen herunterzuspielen, ihre Bedürfnisse zu
ignorieren und ihre Grenzen zu überschreiten - oft auf Kosten der Gesundheit.
Das Ergebnis ist eine Leistungsgesellschaft, die nicht nur behinderte Menschen
ausgrenzt und diskriminiert, sondern auch einen enormen Druck auf die gesamte
Bevölkerung ausübt.
Dieser Druck ist für behinderte Menschen besonders spürbar auf dem Arbeitsmarkt.
Jene, die im regulären Arbeitsmarkt arbeiten, werden aufgrund der Konkurrenz um
die Arbeitsplätze und die hohen Erwartungen an Produktivität diskriminiert.
Gleichzeitig werden viele durch diese Mechanismen aus dem regulären 1.
Arbeitsmarkt rausgedrängt. Deshalb wurde der sogenannte „2. Arbeitsmarkt“
geschaffen, also geschützte Werkstätten und Tagesstätten. Gemäss einer Umfrage
von Ende 2018 liegt der tiefste Lohn auf dem 2. Arbeitsmarkt in über der Hälfte
der befragten Betriebe bei weniger als 1.99 Franken.[10] Dies ist weit weg von
einem Lohn, der zum selbstständigen und erfüllenden Leben reicht. Der tiefe Lohn
wird oft damit erklärt, dass dieser nur ein “Taschengeld” oder “Zusatzeinkommen”
zu einer IV-Rente und die Arbeit primär eine Tagesstruktur sei. Die Arbeit von
behinderten Menschen wird also nicht als “vollwertige” Arbeit wahrgenommen,
während der zweite Arbeitsmarkt oftmals zu Tiefstpreisen wichtige Arbeiten für
die regionale Wirtschaft leisten.[11] Doch auch mit IV-Rente und
Ergänzungsleistungen liegen die Löhne auf dem 2. Arbeitsmarkt immer noch unter
Mindestlöhnen in GAVs.[12] Ein grosses Problem ist die
Arbeitsunfähigkeitspraxis. Die Kriterien, nach denen Menschen als „arbeitsfähig“
oder „arbeitsunfähig“ eingestuft werden, sind nicht neutral, sondern dienen der
Kostenminimierung. Viele, die faktisch nicht arbeiten können, werden gezwungen,
sich auf dem Arbeitsmarkt zu beweisen – oft ohne jede Aussicht auf eine
existenzsichernde Anstellung.
Die Lösung kann nicht in der Reform des 2. Arbeitsmarktes liegen, sondern in
seiner Abschaffung. Einrichtungen im 2. Arbeitsmarkt vereinen oftmals Arbeits-,
Betreuungs- und Wohnplätze an einem Ort. Sie schaffen sich ihre
Daseinsberechtigung faktisch selbst: Durch diese Einrichtungen gibt es im
kapitalistischen System keinen Grund, Arbeitsplätze auf dem 1. Arbeitsmarkt
zugänglich zu machen. Da kaum zugängliche Arbeitsplätze auf dem 1. Arbeitsmarkt
existieren, braucht es eine Alternative für behinderte Menschen. Diese
Alternative bietet der 2. Arbeitsmarkt, der das Problem des unzugänglichen 1.
Arbeitsmarkt zu grossen Teilen mitverursacht. Ausserdem haben die Einrichtungen
auf dem 2. Arbeitsmarkt auch kein Mandat für die Vermittlung in den 1.
Arbeitsmarkt.[13] Deshalb ist es verständlich, dass behinderte Menschen heute
auf dem 2. Arbeitsmarkt arbeiten und auf diesen angewiesen sind. Nicht sie,
sondern die Struktur des Arbeitsmarktes ist das Problem. Behinderte Menschen
dürfen nicht in Sonderstrukturen abgeschoben werden, sondern müssen als
gleichberechtigte Arbeiter*innen betrachtet werden. Dies erfordert ein
grundsätzlich anderes Wirtschaftssystem, in dem Arbeit nicht nach Profit,
sondern nach Bedürfnissen organisiert ist.
Anfangen muss dies schon bei der Bildung. Durch Ausschluss aus der Regelschule
werden behinderte Menschen sozial von der breiten Altersgruppe isoliert und die
Chancen auf eine gute Ausbildung oder erfüllende Berufe werden zerstört.Diese
Separierung erschwert die soziale Einbindung behinderter Menschen und festigt
selbst ableistische Normen. So ist auch die Behauptung falsch, behinderte
Menschen seien in Sonderklassen oder Sonderschulen besser aufgehoben, um
bedürfnissorientierter gefördert zu werden. Die Befürworter*innen von
Sonderschulen ignorieren dabei, dass der Regelschule die Ressourcen fehlen, um
den Unterricht und sonstige Strukturen auf die Bedürfnisse aller Schüler*innen
anzupassen. Somit werden in der integrativen Schule heute behinderte Kinder in
einem System unterrichtet, das primär an den Bedürfnissen des Wirtschaftssystens
ausgerichtet ist und strukturell weder behinderten noch vielen anderen
Schüler*innen gerecht wird. In inklusiven Schulen machen behinderte
Schüler*innen mehr Lernfortschritte als in Sonderschulen, der Lernfortschritt
nicht-behinderter Schüler*innen ist jedoch nicht schlechter.[14]
Die Schaffung eines inklusiven Schulsystems, da dies die Grundlage für
eine inklusive Arbeitswelt bietet. Diesem müssen genügend Ressourcen zur
Verfügung stehen.
Auflagen für Unternehmen und Behörden, Barrieren an ihren Arbeitsplätzen
möglichst abzubauen. Unternehmen, die nicht aktiv behinderte Menschen
inkludieren, werden hoch gebüsst. Dieses Geld wird zweckgebunden zugunsten
behinderter Menschen eingesetzt.
Alle Arbeiter*innen müssen einen Lohn erhalten, der gut zum Leben reicht.
Daher fordern wir einen monatlichen Mindestlohn von 5000 Franken für alle
Arbeiter*innen auf dem 1. und 2. Arbeitsmarkt.
Der 1. und der 2. Arbeitsmarkt müssen zu einer gemeinsamen Arbeitswelt
zusammengeführt werden. In dieser sollen die Bedürfnisse aller
Arbeiter*innen und nicht Profite im Zentrum stehen.
Der bürgerliche Staat gibt vor, den Schutz von behinderten Menschen
sicherzustellen – doch tatsächlich stabilisiert er mit seinen Sozial- und
Rechtssystemen die kapitalistische Verwertungslogik und verwaltet soziale
Ausgrenzung. Der Staat sichert das Überleben von behinderten Menschen nur
insofern, als es dazu beiträgt, die bestehende Ordnung zu erhalten. Das zeigt
sich beispielsweise in der Polizeigewalt: Gemäss einer 2016 erschienenen Studie
sind 33 bis 50 Prozent der Opfer von Polizeigewalt in den USA behindert. In
Fällen, in denen Menschen durch die Polizei getötet werden, schiebt die Polizei
oft Behinderungen oder Krankheiten eine “Mitschuld” am Tod zu, auch wenn die
Behinderung gar nichts mit dem Tod zu tun hat. Das wohl bekannteste Beispiel
hierfür ist der Tod von George Floyd. Er starb, nachdem ein Polizist über acht
Minuten auf seinem Hals kniete. Die offizielle Obduktion der Polizei nannte eine
bestehende Herzerkrankung als einen wichtigen Faktor, der zum Tod führte.[15]
Behinderte Menschen werden von der Polizei oft als "non-compliant" wahrgenommen
- weil sie aufgrund ihrer Behinderung nicht so reagieren, wie es die
Polizist*innen erwarten. Gerade behinderte BIPoC[16] werden dabei als besonders
bedrohlich wahrgenommen. Auch wenn es keine Erhebungen dazu gibt, deutet vieles
darauf hin, dass behinderte BIPoC wesentlich häufiger Opfer von Polizeigewalt
werden als nicht-behinderte BIPoC oder behinderte weisse Menschen. Hinzu kommt,
dass BIPoC - infolge von White Supremacy - überdurchschnittlich oft behindert
sind und einen schlechteren Zugang zu Diagnostik und medizinischen Behandlungen
haben als weisse Menschen.[17]
Statt Behinderung als eine gesellschaftliche Konstruktion anzuerkennen, die aus
den Produktionsverhältnissen hervorgeht, organisiert der bürgerliche Staat
systematisch die Abhängigkeit behinderter Menschen von seinen Institutionen.
Über Sozialversicherungen, rechtliche Bevormundung und gesundheitspolitische
Massnahmen schafft er Strukturen, die behinderte Menschen in Armut halten, ihre
Selbstbestimmung einschränken und sie aus dem Arbeitsmarkt ausschliessen. Der
bürgerliche Staat dient als verlängerter Arm der Kapitalinteressen und Verwalter
der kapitalistischen Ausschlussmechanismen. Wer eine anti-ableistische
Gesellschaft will, darf daher nicht auf Reformen hoffen. Der Kampf gegen
Ableismus muss immer auch ein Kampf gegen den bürgerlichen Staat und seine
Klassenherrschaft sein.
Ein zentrales Werkzeug der staatlichen Kontrolle in der Schweiz ist die
Invalidenversicherung (IV). Sie wird als Sicherungssystem für behinderte
Menschen dargestellt, doch in Wirklichkeit dient sie primär der Regulierung von
Arbeitskraft: Ihr Hauptziel ist nicht die Absicherung, sondern die
„Wiedereingliederung“ in den Arbeitsmarkt – zu Bedingungen, die behinderte
Menschen oft in separierte und fremdbestimmte oder schlecht bezahlte und prekäre
Arbeitsverhältnisse zwingen. Bereits der Begriff „Invalidenversicherung“
offenbart die abwertende Logik des Systems. „Invalid“ stammt aus dem
Lateinischen und bedeutet „ohne Wert“. Die Bezeichnung macht deutlich, dass das
System nicht für behinderte Menschen geschaffen wurde.
Rentenentscheide dauern oft drei bis fünf Jahre. Dabei müssen die
Gesuchssteller*innen der IV die Ermächtigung, alle möglichen privaten
Informationen einzuholen, erteilen. In dieser Zeit sind Betroffene häufig
gezwungen, Sozialhilfe zu beantragen. Behinderte Menschen sind in
Entscheidungsprozessen der IV nicht angemessen vertreten, denn es hat sich eine
“Gutachten-Industrie” entwickelt, die im Auftrag der IV Menschen begutachtet.
Oftmals entscheiden diese Gutachten willkürlich gegen die versicherten
Menschen.[18] Ein Indiz dafür ist, dass 2019 jeder vierte Rentenentscheid der IV
angefochten wurde.[19]. Zudem sichern die IV-Renten die finanzielle Existenz
kaum. Rund die Hälfte der IV-Beziehenden ist auf Ergänzungsleistungen
angewiesen.[20] Für die IV wurden in der jüngsten Vergangenheit durch mehrere
Gesetzesrevisionen zahlreiche Massnahmen zum Leistungsabbau festgelegt und eine
strengere Praxis etabliert. So werden auch Rentenbezüger*innen oft in die Armut
gezwungen. 2021 war jede sechste Person mit einer Behinderung armutsgefährdet.
Je stärker eine Person durch ihre Behinderung eingeschränkt ist, desto mehr
steigt das Risiko von Armut.[21] Damit schützt die IV nicht nur unzureichend vor
Armut, sondern fördert sie aktiv..
Diese Zustände sind nicht zufällig entstanden; sie sind aktiv politisch
geschaffen worden. 2003 hat die SVP unter Christoph Blocher begonnen, IV-
Rentner*innen als “Scheininvalide” zu bezeichnen. Damit stellten sie alle IV-
Rentner*innen unter den Verdacht, in betrügerischer Absicht Leistungen der IV zu
beziehen. Insbesondere wurden Menschen mit psychischen oder unsichtbaren
Behinderungen verdächtigt. Diese Vorwürfe gegenüber Rentner*innen gab es zuvor
nicht.[22] Das Framing der SVP, welches IV-Rentner*innen als “faul” bis hin zu
betrügerisch bezeichnet, prägt auch heute noch den Diskurs rund um die IV, ganz
zum Leidwesen der betroffenen Menschen. So ist die IV sogar berechtigt,
Versicherungsdetektive einzusetzen, die möglichen Betrug aufdecken sollen.[23]
So bleibt die Sozialhilfe für behinderte Menschen oft als letzte Absicherung.
Doch die Leistungen der Sozialhilfe decken knapp das Existenzminimum und die
Sozialhilfe zahlt erst, wenn eventuell vorhandenes Vermögen fast vollständig
aufgebraucht ist.[24] Sozialhilfe ist mit strengen Auflagen verbunden: Wer als
„arbeitsfähig“ eingestuft wird, muss damit rechnen, Massnahmen wie
Zwangsbewerbungen oder Trainingsprogramme zu durchlaufen, die meist keine
realistischen Perspektiven bieten. Wer sich diesen Massnahmen verweigert,
riskiert Kürzungen oder vollständigen Entzug der Unterstützung. So wird Armut
als Disziplinierungsinstrument genutzt. Anstatt eine Gesellschaft zu schaffen,
in der alle unabhängig von ihrer Erwerbsfähigkeit gut leben können, zwingt der
Staat Menschen in Strukturen, die sie von ihm abhängig machen.
Diese staatliche Kontrolle geht weiter mit der umfassenden Beistandschaft. Sie
nimmt Betroffenen die Möglichkeit, selbst über ihr Leben zu entscheiden, indem
eine externe Person – häufig ohne Zustimmung der betroffenen Person – über
Finanzen, Wohnsituation und grundlegende Lebensentscheidungen bestimmt. Diese
Fremdbestimmung führt zu massiven Einschränkungen. Umfassend verbeiständeten
Menschen stehen Grundrechte, wie das Stimm- und Wahlrecht, nicht zu. Damit
werden sie von grundlegender politischer Teilhabe ausgeschlossen – während
dieselben Behörden behaupten, sich für Inklusion einzusetzen. Die umfassende
Beistandschaft wird weiterhin angeordnet, obwohl im Erwachsenenschutzrecht
mildere Formen der Beistandschaft existieren, die individuell auf die
Betroffenen angepasst werden können.[25] Die umfassende Beistandschaft muss
abgeschafft und Beistandschaften nur mit Zustimmung der betroffenen Person
eingerichtet werden. Weiter muss die Zahl der betreuten Personen pro
Berufsbeiständ*in stark reduziert werden, um eine bedarfsgerechte Betreuung zu
gewährleisten.[26] Ausserdem sollte das wenig bekannte Recht auf "persönliche
Hilfe" der Sozialhilfe verbessert, gestärkt und bekannter gemacht werden, um
niederschwellige Unterstützung zu bieten und somit Beistandschaften zu
vermeiden.[27]
Zwar hat die Schweiz die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterzeichnet,
doch ihre Umsetzung bleibt offensichtlich mangelhaft. Ein UN-Bericht von 2022
zeigte gravierende Defizite, darunter den fehlenden Schutz vor Diskriminierung,
unzureichende Unterstützungsleistungen und problematische Praktiken in
Einrichtungen. Besonders bezeichnend: Die Schweiz hat das Fakultativprotokoll
der UN-BRK nicht ratifiziert, womit behinderte Menschen keine Möglichkeit haben,
vor dem entsprechenden UN-Ausschuss ihre Rechte einzuklagen.[28]
Behinderten Menschen müssen Grundrechte gemäss UN-BRK konsequent gewährt
werden. Eine notwendige Massnahme hierfür ist, dass die Schweiz das
Fakultativprotokoll der UN-BRK ratifiziert.
Polizeigewalt stoppen! Dazu braucht es unabhängige Meldestellen sowie
Komitees aus Betroffenen und migrantischen Organisationen. Längerfristig
muss die Polizei abgeschafft werden.
Verbeiständeten Menschen müssen Grundrechte (wie zum Beispiel das
Wahlrecht) zustehen und die umfassende Beistandschaft abgeschafft werden.
Gleichzeitig müssen Beistandschaften im Erwachsenenalter nur mit
Einverständnis der betroffenen Person errichtet werden dürfen.
IV-Renten und andere sozialstaatliche Leistungen müssen ein gutes Leben
ermöglichen. Eine IV-Rente muss mindestens 5000 Franken (bei einer
Vollrente) betragen, zusätzlich müssen behinderungsbedingte Mehrkosten im
Alltag übernommen werden.
Die heutigen sozialstaatlichen Systeme müssen zusammengeführt werden.
Sozialstaatliche Leistungen müssen gerecht finanziert sein sowie Menschen
unbürokratisch und bedingungslos ein würdevolles Leben sichern.
Wie bereits erwähnt, ist Gewalt gegen Menschen, die in der Gesellschaft durch
Ableismus an den Rand gedrängt werden, sowie ihre rechtliche und soziopolitische
Ausgrenzung kein neues Phänomen. Sie ist vielmehr Teil einer langen Geschichte
der Gewalt, die sich durch die Menschheitsgeschichte zieht. Nun hat es in der
jüngeren Geschichte einen nicht unerheblichen Paradigmenwechsel in der Frage der
Gewalt gegen behinderte Menschen gegeben, indem die physische Anthropologie für
die Entwicklung von Rassentheorien entwickelt und vereinnahmt wurde. Ihr Ziel
war es, eine Herrschaft über den globalen Süden zu etablieren. Die
Rassentheorien spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufrechterhaltung der
kolonialen Produktionsverhältnisse: Sie wurden vom imperialistischen System
geformt und ermöglichen dessen Aufrechterhaltung! Der in den 1870er-Jahren
aufkommende Sozialdarwinismus[29] und sein Werkzeug, die Eugenik, stammen direkt
von den Rassentheorien ab und beschäftigten sich nicht nur mit der Frage der
„Rasse“, sondern auch mit dem, was als andere, unerwünschte Eigenschaften von
Angehörigen eines überlegenen Volkes angesehen wurde. Die eugenische Bewegung
zielte also auf die bewusste und aktive Beeinflussung des menschlichen Erbguts
ab.[30] Zunächst durch die Sterilisierung derjenigen, die als unerwünscht
galten, vor allem von Frauen und bis heute auch behinderte Menschen.
Unter dem nationalsozialistischen Regime und durch die Übernahme kolonialer
Mechanismen und Logiken erreichte die Eugenik eine neue, zuvor unvorstellbare
Grössenordnung: Die systematische Verfolgung und Ermordung von Millionen von
Menschen in Europa, unter ihnen auch behinderte Menschen. Im Rahmen des
sogenannten „Euthanasie“-Programms wurden über 300.000 Menschen als
„lebensunwert“ erklärt und getötet.[31]
Ableistische Logiken haben also eine gemeinsame Geschichte mit anderer
Unterdrückung. Im Fall von behinderten Menschen oder sogenannten „asozialen“
Menschen beruhte die Rechtfertigung jedoch nicht nur auf „Rassenreinheit“,
sondern auch auf wirtschaftlicher Effizienz: Behinderte Menschen wurden als
Kostenfaktor wahrgenommen, den der Staat zu beseitigen suchte. Diese Praktiken
stellen eine Intensivierung der heutigen Sozialkürzungen dar: Menschen, die den
Produktivitätsstandards nicht entsprachen, sollten aussortiert und eliminiert
werden.[32]
Allerdings darf man das Interesse eines faschistischen Regimes, einen Teil der
Bevölkerung ins Visier zu nehmen, nicht auf ideologische oder
produktionstechnische Fragen reduzieren: Es muss auch der strategische Aspekt
berücksichtigt werden. Im Falle faschistischer Regime oder allgemeiner in
nationalistischen Regimen ist die Vereinigung eines „Volkes“ nur durch den
Ausschluss eines Teils davon möglich, wobei der Hass gegen diesen Teil als
sozialer Kitt fungiert. Behinderte Menschen gehörten somit zu den Sündenböcken
des NS-Regimes, dessen Ziel der Aufbau und die Festigung eines imaginären
deutschen Volkes war.
In jüngerer Zeit hat die Covid-19-Pandemie die inneren Widersprüche des
Ableismus aufgezeigt. Die Gesellschaft war stark gespalten, und
Verschwörungstheorien gewannen an Einfluss, indem sie den verzweifelten Zustand
der Pandemie ausnutzten und mit dem Misstrauen der Menschen gegenüber dem Staat
spielten. Auf der einen Seite gab es viele Menschen, die sich mehrheitlich an
die Bekämpfungsmassnahmen hielten. Auf der anderen Seite gab es einen Teil der
Bevölkerung, der die Einschränkungen nicht einhielt und der gezielten
Desinformation rechtsextremer Verschwörungstheoretiker folgte.
Tatsächlich wurde das Ausmass der Gefahr von Covid-19 von der gesamten
Gesellschaft unterschätzt. Erstens hatte das Virus schwerwiegende Folgen für
behinderte Menschen: Im Vereinigten Königreich war das Todesrisiko für sie
weitaus höher als für nicht-behinderte. Eine isolierte Ursache dafür konnte
jedoch nicht ermittelt werden.[33] Dies kann auf eine systematische
Diskriminierung von behinderten Menschen zurückzuführen sein. Diese
Diskriminierung zeigte sich unter anderem darin, dass Patient*innen aufgrund des
Platzmangels in den Gesundheitseinrichtungen nach ihrer „höchsten
Überlebenschance“ priorisiert wurden.[34] Behinderte Menschen wurden als
Bürger*innen zweiter Klasse behandelt; ihr Leben war weniger wert als das von
nicht-behinderten Menschen. Die überstürzte Aufhebung der Schutzmassnahmen
zeigte auch, dass die bürgerlichen Regierungen das Leben von behinderten und
älteren Menschen weniger wichtig nehmen als die wirtschaftlichen Interessen des
Kapitals. Diese Kapitalisten haben dann auch wenig unternommen, um die Pandemie
zu beenden. Stattdessen hielten sie an ihrer Politik der Profitmaximierung fest,
z. B. durch die Patentierung von Impfstoffen für Pharmaunternehmen, und
ignorierten dabei die Interessen der Menschen. Die Folgen haben den sogenannten
Globalen Süden und die dort lebenden behinderten Menschen besonders schwer
getroffen. Dies ist ein weiterer Beweis dafür, dass Grosskonzerne ihren Profit
immer menschlichem Leben vorziehen.
Covid-19 ist nicht nur eine Gefahr für Menschen mit Behinderungen, sondern auch
eine Quelle langfristiger Behinderungen: Müdigkeit, Konzentrations- und
Gedächtnisschwierigkeiten, Atemprobleme usw. Einer der Widersprüche des
Kapitalismus, auf den die Pandemie aufmerksam machte, ist die Unmöglichkeit
einer langfristigen Vision. Denn indem das System die Gesundheit der Bevölkerung
nicht schützt, verliert es langfristig an Gesamtarbeitskraft und erhöht die
Kosten für Versicherungen und Sozialhilfe.
Darüber hinaus spielt im kapitalistischen Gesundheitssystem - in direktem
Zusammenhang mit der Pandemie, aber globaler - zudem der sozioökonomische Status
eine entscheidende Rolle im Ergebnis einer Behandlung. Einige Menschen mit
niedrigem Status leiden daher besonders stark unter den negativen Auswirkungen
ihrer Behinderung, weil ihnen eine gute, aber teure Versorgung fehlt oder aus
anderen Gründen, die mit ihren wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen
zusammenhängen. Das Schweizer Gesundheitssystem ist durch zahlreiche
Krankenkassen geprägt, die in Konkurrenz zueinander stehen. Eine Selektion nach
Krankheitsrisiko ist zwar gesetzlich verboten. Trotzdem erschweren und
verweigern Krankenkassen oft den Zugang zu benötigten Untersuchungen und
Behandlungen. Behinderte Menschen tragen besonders hohe Gesundheitskosten und
haben gleichzeitig oft ein tieferes Einkommen. Sie sind deshalb im
Gesundheitssystem nochmals verletzlicher. Dies ist auf die unsolidarische
Finanzierung des Schweizer Gesundheitssystems mit Kopfprämien,
(unterschiedlichen) Franchisen und Selbstbehalt zurückzuführen.[35]
Covid-19 zeigt aber auch, dass Massnahmen zum Schutz der Gesundheit möglich sind
und dass die Bevölkerung, sofern sie nicht von rechtsextremen Reden beeinflusst
wird, diesen folgen kann. Es zeigt also, dass Massnahmen zur Verbesserung der
Zugänglichkeit im Allgemeinen umgesetzt werden können, wenn ein ausreichender
politischer Wille dafür vorhanden ist, genauso wie die Entkräftung von
gefährlichen und verschwörungstheoretischen Diskursen. Covid-19 ist aber nicht
verschwunden und stellt auch heute noch eine Quelle von Behinderungen sowie eine
besondere Gefahr für Menschen dar, die bereits mit einer Behinderung leben.
Die kapitalistische Gesellschaft organisiert Care-Arbeit nicht als
gesellschaftliche Verantwortung, sondern lagert sie in unbezahlte oder prekäre
Beschäftigungsverhältnisse aus. Behinderte Menschen sind in dieser Logik doppelt
betroffen: Sie sind häufig auf Assistenz angewiesen, werden aber gleichzeitig
als Care-Arbeiter*innen ausgebeutet – sei es in der Familie, den
Fähigkeitsansprüchen im bürgerlichen Familienleben oder in schlecht bezahlten
Pflegejobs.
Staatliche Unterstützung für behinderte Menschen ist bewusst unzureichend
ausgestaltet. Statt flächendeckende, selbstbestimmte Assistenzleistungen zu
garantieren, werden Betreuung und Hilfsmittel als private Verantwortung
betrachtet. Angehörige, meist Frauen und Geschlechtsminderheiten, übernehmen
diese Arbeit gezwungenermassen und oftmals unbezahlt. Die gesellschaftliche
Anerkennung zum einen, aber vor allem die finanzielle und soziale Absicherung
für diese Arbeit bleibt aus. stattdessen werden pflegende Angehörige wie auch
die gepflegten Menschen in dauerhafte, unprofessionelle Abhängigkeiten gedrängt.
Gleichzeitig werden professionelle Pflegekräfte, oft migrantisierte Frauen, zu
prekären Bedingungen beschäftigt. Pflege- und Assistenzdienste werden in
Konkurrenz zueinander gesetzt, während staatliche Budgets gekürzt werden. Care-
Arbeit wird so maximal entwertet – sei es als unbezahlte “familiäre Pflicht”
oder als unterbezahlte Dienstleistung.
Behinderte Menschen sind nicht nur mit eingeschränkten Rechten in der Pflege und
Betreuung konfrontiert, sondern auch mit massiven Eingriffen in ihre körperliche
Selbstbestimmung. Sexualität, Reproduktion und Intimität werden ihnen oft
abgesprochen oder auf problematische Weise kontrolliert. Menschen unter
umfassender Beistandschaft können gegen ihren Willen sterilisiert werden, wenn
die Behörden dies für „notwendig“ halten. Diese Praxis ist ein direkter Angriff
auf die körperliche Selbstbestimmung.[36] Für behinderte Menschen zeigt sich die
patriarchalen Logik der geschlechtsspezifischen Kontrolle über Körper und
Reproduktion nicht nur im Recht auf Abtreibung, sondern auch umgekehrt im Recht,
Kinder zu bekommen. Medizinisches Personal, Behörden und das soziale Umfeld
stellen oft infrage, ob behinderte Menschen Eltern sein „können“ oder „dürfen“.
Strukturelle Barrieren erschweren Schwangerschaften und Elternschaft zusätzlich.
Während die weiter oben erwähnten, direkten Tötungsprogramme des
Nationalsozialismus als Vergangenheit erscheinen, lebt die dahinter liegende
Ideologie weiter. Einerseits in der Diskussion um steigende Pflegekosten,
andererseits eröffnen medizinische Methoden wie Pränataldiagnostik,
Präimplantationsdiagnostik oder In-vitro-Fertilisation neue Möglichkeiten einer
neo-eugenischen Reproduktionsgenetik.[37] Schwangerschaftsabbrüche aufgrund
einer Behinderungsdiagnose sind gesellschaftlich weitgehend akzeptiert.
Behinderung wird als vermeidbare „Belastung“ dargestellt, nicht als berechtigter
Teil des Lebens.[38]
Sexuelle Selbstbestimmung wird behinderten Menschen systematisch verweigert. Da
sie infantilisiert oder entmenschlicht werden, wird ihnen Sexualität
abgesprochen. Viele behinderte Menschen wachsen ohne sexualpädagogische Angebote
und Möglichkeiten für sexuelle Kontakte auf und werden in Einrichtungen oder
durch Beistandschaften in ihrer Beziehungsgestaltung eingeschränkt. Wenn
behinderte Menschen ihre sexuellen Bedürfnisse äussern, wird dies oft als
irrelevant betrachtet. Wer Pflege oder Assistenz benötigt, muss sich
rechtfertigen, wenn diese auch für sexuelle Bedürfnisse in Anspruch genommen
wird. Viele Menschen, die in Einrichtungen leben, haben keine Möglichkeit,
intime Beziehungen selbstbestimmt zu gestalten.
Gleichzeitig sind behinderte Menschen – gerade in geschlossenen Wohnsystemen –
überproportional häufig von sexualisierter Gewalt betroffen. Strukturelle
Abhängigkeiten, ungleiche Machtverhältnisse und gesellschaftliche Tabus
erleichtern Gewalt und Übergriffe, besonders in Einrichtungen. Behinderte Frauen
haben im Gegensatz zu nicht-behinderten Frauen ein zehnmal höheres Risiko, Opfer
sexueller Gewalt zu werden, doch viele Fälle bleiben unsichtbar, weil sie nicht
ernst genommen oder nicht als solche erkannt werden.[39] Während einerseits ihre
Sexualität abgesprochen wird, werden behinderte Körper andererseits
fetischisiert, da sie als „abweichend“ oder „defizitär“ konstruiert werden.
Deshalb und aufgrund von fehlenden sozialer Treffpunkte oder sexueller
Aufklärung ist das Finden, Führen und Beenden sexueller wie partnerschaftlicher
Beziehungen insbesondere für kognitiv behinderte Menschen schwierig. Deshalb
sind ausgebaute und niederschwellige Angebote von Sexualpädagogik,
Sexualbegleitung und Sexualassistenz zentral.
Die Kontrolle über behinderte Körper beschränkt sich nicht nur auf soziale Tabus
und Machtverhältnisse, sondern wird auch durch die medizinische Praxis
aufrechterhalten. Behinderte Menschen unterliegen überdurchschnittlich häufig
medizinischer Bevormundung, sei es durch erzwungene Operationen, hormonelle
Eingriffe oder Verweigerung bestimmter medizinischer Leistungen. Viele
behinderte Menschen erleben, dass Ärzt*innen ihre Beschwerden nicht ernst nehmen
oder über ihre Köpfe hinweg Entscheidungen treffen.[40]
Viele feministische Kämpfe konzentrieren sich auf reproduktive Selbstbestimmung
oder die bessere Bezahlung von Care-Arbeit, vergessen aber behinderte
Perspektiven. Feminismus kann aber nur konsequent sein, wenn er sich gegen
patriarchale und ableistische Strukturen gleichermassen richtet. Die Entwertung
von Care-Arbeit, die Kontrolle über Reproduktion und die Diskriminierung
behinderter Eltern zeigen, wie eng diese Herrschaftsmechanismen miteinander
verwoben sind. Behinderten Menschen steht das Recht auf sexuelle körperliche
Selbstbestimmung zu. Eine Gesellschaft, die Sexualität und Behinderung als
Widerspruch betrachtet, zementiert nicht nur Gewalt und Abhängigkeit, sondern
verwehrt behinderten Menschen grundlegende Menschenrechte.
Das Verbot von Zwangssterilisationen
Die Gewährleistung des Rechts auf Elternschaft für behinderte Menschen
Einfacher und unbürokratischer Zugang zu Assistenzleistungen. Dazu gehört
auch die Entlöhnung der Assistenzleistungen von Angehörigen.
Behinderte Menschen müssen über ein demokratisches Mitbestimmungsrecht im
Gesundheitssystem verfügen. Dies auf allen Führungs- und
Entscheidungsebenen, um sicherzustellen, dass Entscheide für und nicht
gegen behinderte Patient*innen getroffen werden.
Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Dazu gehören unter anderem der
Zugang zu Sexualpädagogik, Sexualbegleitung und Sexualassistenz,
Die Schaffung einer Anlaufstelle für (sexualisierte) Gewalt gegenüber
behinderten Menschen
Das Recht auf Wohnen ist ein fundamentales Menschenrecht. Doch die allgemeine
Wohnkrise trifft behinderte Menschen besonders hart: Barrierearme Wohnungen sind
selten, teuer und oft an hohe bürokratische Hürden geknüpft. Wer eine
Assistenzleistung oder Betreuung benötigt, findet sich schnell in der
institutionellen Unterbringung wieder, da selbstbestimmtes Wohnen nur schwer
möglich ist. Diese Institutionen sind organisatorische Strukturen, in denen
behinderte Menschen getrennt vom gesellschaftlichen Alltag leben, arbeiten oder
betreut werden. Sie folgen meist strikten Abläufen und stellen die Logik der
Einrichtung über individuelle Bedürfnisse und Selbstbestimmung.
Nur rund 6 % der Schweizer Wohnungen sind barrierefrei[41] – und selbst diese
sind oft nicht finanzierbar.[42]Gleichzeitig liegen die Mieten der wenigen
barrierefreien Wohnungen deutlich über dem Budget von vielen behinderten
Menschen. Doch während sich Bund und Kantone rühmen, Barrierefreiheit
voranzutreiben, sind die gesetzlichen Verpflichtungen minimal: Nach dem
Behindertengleichstellungsgesetz[43] ist die Achtung der Barrierefreiheit erst
bei Neu- und Umbauten von Wohngebäuden mit mehr als acht Wohnungen
verpflichtend. Es kann ausserdem darauf verzichtet werden, falls dies z.B. zu
hohe Kosten oder Eingriffe in den Heimatschutz verursachen würde.[44] Zudem sind
moderne Stadtwohnungen für behinderte Menschen nicht leistbar, was dazu führt,
dass vielen nur das Wohnen in kleineren Gemeinden oder schlecht erschlossenen
Quartieren bleibt. Dort sind öffentliche Gebäude, öV-Haltestellen und Wege noch
weniger barrierefrei als in den Städten. Für soziale Teilhabe und ein
selbstbestimmtes Leben reichen barrierearme Wohnungen jedoch nicht. Im
öffentlichen Raum und allen Gebäuden müssen Barrieren konsequent beseitigt
werden Das blosse Abbauen einzelner Hindernisse genügt nicht, denn hindernisfrei
ist nicht gleich barrierefrei: Ein Treppenlift beseitigt zwar das Hindernis der
Stufen, doch die Benachteiligung bleibt bestehen, weil der Zeitaufwand für das
Überwinden der Treppe erheblich grösser ist. Ausserdem müssen sich alltägliche
Einrichtungen in unmittelbarer Nähe voneinander befinden.
Die Schwierigkeiten von behinderten Menschen bei der Wohnungssuche zeigen sich
auch in einer Umfrage von Pro Infirmis. Dort gaben 2023 die Hälfte der befragten
behinderten Menschen an, sich bei der Suche nach geeigneten Wohnraum
eingeschränkt zu fühlen. Neben fehlenden finanziellen Mitteln oder mangelndem
Wohnraum zeigt sich das grosse Problem der Diskriminierung auf dem
Wohnungsmarkt: Fehlende Verzeichnisse zum Angebot von barrierearmen Wohnraum,
unzureichende Informationen in den Ausschreibungen, Schwierigkeiten mit der
erforderlichen Flexibilität für Besichtigungen sowie haufenweise abgelehnter
Bewerbungen allein aufgrund der Behinderung.[45]
Anstatt behinderten Menschen den Zugang zu selbstbestimmtem Wohnen zu
erleichtern, fördert der Staat primär Heime und betreutes Wohnen. Rund 44.000
behinderte Menschen in der Schweiz leben in Insitutionen – nicht, weil sie es
wollen, sondern weil alternative Wohnformen kaum finanzierbar sind.[46] In
diesem Falle können die meisten ihren Wohnkanton nicht frei wählen, da die
Kantone primär die Plätze in den eigenen Institutionen füllen. So sind auch die
kantonalen Gelder an institutionelle Plätze gebunden und fehlen in der Förderung
alternativer Wohnprojekte.[47]
Das institutionelle Wohnen bricht ausserdem in seiner heutigen Umsetzung mit
zahlreichen Bestimmungen der UN-BRK und mit Menschenrechten. Die Angebote sind
häufig stationär, von gesellschaftlichen Räumen abgetrennt und erlauben wenig
Freiheit in der Lebensgestaltung. In einer Institution ist meist vorgegeben, wer
deine Mitbewohner*innen sind, was auf dem Menüplan steht und wie du deine
Freizeit verbringen musst. Zudem ist eine Arbeit im 1. Arbeitsmarkt meistens
nicht möglich aufgrund der institutionseigenen Tagesstrukturen und
Arbeitsplätzen im 2. Arbeitsmarkt. Durch die Arbeit im 2. Arbeitsmarkt wird der
Anspruch auf Assistenzleistungen gekürzt. So heisst das für Menschen, die in
Institutionen leben: Es gibt keinen Weg in den 1. Arbeitsmarkt aufgrund der
Wohnsituation und keinen Weg in eine andere Wohnsituation aufgrund der
Arbeitssituation. Die Wohnheime verunmöglichen Selbstbestimmung und schaffen
nahezu absolute Abhängigkeit.[48]
Ein selbstbestimmtes Leben setzt voraus, dass behinderte Menschen die gleichen
Chancen und Rechte bei der Wohnungswahl haben wie alle anderen. Das bedeutet:
barrierearmen Wohnraum, schnelle Wege, finanzielle Absicherung und das Recht,
frei zu entscheiden, wo, wie und mit wem man leben will.
Behinderte Menschen dürfen ihren Wohnort und ihre Wohnform frei wählen.
Behinderten Menschen muss ein gesetzliches Recht auf eine barrierefreie
und bezahlbare Wohnung zugestanden werden.
Der Assistenzbeitrag muss weiterentwickelt werden, um selbstbestimmtes
Wohnen zu ermöglichen. Auch alternative Wohnformen müssen gefördert
werden.
Betreute Wohnheime müssen schrittweise geschlossen werden, sobald genügend
Alternativen existieren. Menschen müssen beim Übergang ins selbstbestimmte
Wohnen unterstützt werden. Bis dahin müssen für Fördergelder striktere
Auflagen bezüglich der Umsetzung der UN-BRK gelten.
Bestehende Gebäude müssen schnellstmöglich umgebaut werden. Dabei muss der
Umbau von hochfrequentierten öffentlichen Gebäuden priorisiert werden.
Insbesondere der Umbau von Wohngebäuden soll finanziell gefördert werden.
Die Kosten für den Umbau dürfen nicht auf Kosten der Mieter*innen gehen.
Sämtliche neuen Gebäude müssen möglichst barrierearm geplant werden.
Sollten die Kriterien nicht erfüllt sein, wird die Baubewilligung
verweigert.
Wer keinen Zugang zu persönlichem und zentralem Wohnraum hat, verliert mehr als
nur ein Dach über dem Kopf. Ohne bezahlbare, barrierearme Wohnungen müssen viele
behinderte Menschen in schlecht erreichbaren Gebieten oder in geschlossenen
Institutionen leben. Das schränkt nicht nur ihre persönliche Freiheit ein,
sondern verstärkt auch die gesellschaftliche Isolation. Der öffentliche Verkehr
ist für viele behinderte Menschen nach wie vor nicht nutzbar. Trotz
jahrzehntelanger politischer Versprechen und gesetzlichen Vorschriften erfüllen
bis heute 40 % der Bahnhöfe und zwei Drittel der Tram- und Bushaltestellen die
Anforderungen an “Barrierefreiheit”[49] nicht.[50] Gleichzeitig liegt der
politische Schwerpunkt insbesondere auf der Beseitigung von Schwellen zwischen
Zug und Bahnsteig und vergisst zahlreiche weitere Barrieren bei
Informationswegen oder sanitären Anlagen sowie bei Publikums- und
Verkaufsanlagen. Häufig werden Unterstützungs- oder Ersatzmassnahmen als
ausreichende Bemühung betrachtet, welche aber separierend wirken und Autonomie
behinderter Menschen verunmöglichen. Die Raumplanung fokussiert sich
hauptsächlich auf Wirtschaftlichkeit von Quartieren oder Gebieten und die
Erreichbarkeit für Pendler*innen. Mobilität ist aber eine zentrale Voraussetzung
für das Pflegen sozialer Kontakte, die Nutzung von Freizeitangeboten oder das
Engagement in Vereinen sowie allgemein das selbständige Erledigen der nötigen
Tagesgeschäfte.
Behinderten Menschen fehlt es heute an Zugang zum gesellschaftlichen Leben. Der
öffentliche Verkehr bildet dabei nicht die einzige Baustelle. Kulturelle Anlässe
und Besuche von Gemeinschaftsräumen wie beispielsweise Restaurants, Bibliotheken
oder Parks sind heute oftmals nicht möglich. Werbung für Vereine, öffentliche
Räume oder Anlässe erreicht behinderte Menschen schlecht und ist meist nicht
einfach verständlich. Institutionen bemühen sich nicht darum, Freizeitangebote
ausserhalb ihrer Räume und Gruppen zu bieten. Während es an Informationen zur
Barrierefreiheit fehlt, fehlt es nicht an Anlässen, Räumen oder Anreisewegen
voller Barrieren. Auch die Programmwahl und Repräsentation bei Kulturanlässen
entsprechen vielen behinderten Menschen nicht, passende Alternativen sind
Mangelware. Falls behinderte Menschen in Kunst oder Kultur vorkommen, werden sie
oftmals von nicht-behinderten Menschen porträtiert und Stereotypen reproduziert.
Für das Scheitern der Beseitigung von Barrieren werden verschiedene Gründe
angegeben, vom nicht Priorisieren bis zum nicht Mitdenken. Barrieren sind dabei
oftmals kein ungewollter Nebeneffekt, sondern eine direkte Folge der
kapitalistischen Logik: Wo Zugänglichkeit Kosten verursacht, bleibt sie ein
nachrangiges Anliegen. Gleichzeitig sind finanzielle Hindernisse von Assistenz-
oder Baumassnahmen. Gebärden-Dolmetscher*innen oder Umbauten von WC-Anlagen
gerade für Veranstalter*innen kleiner kultureller Anlässe oder für Vereine und
Organisationen mit einem kleinen Budget schwierig zu stemmen. Diese brauchen
finanzielle Unterstützung, denn oftmals sind sie sich der Barrieren bewusst,
können diese aber nicht angehen.
Barrieren im Verkehr sollen abgebaut werden. Dazu gehören neben dem
öffentlichen Verkehr auch Leitstreifen, rollstuhlgängige Fusswege oder
sichere Strassenüberquerungen
Barrierearme Informationswege müssen flächendeckend etabliert werden. Dies
bedeutet die Bereitstellung von Informationen in verschiedenen Formaten,
die mit unterschiedlichen Sinnen wahrnehmbar und leicht verständlich sind.
Alle öffentlichen Gebäude und Räume müssen unverzüglich möglichst
barrierearm umgebaut werden. Der Umbau muss durch gesetzliche Vorgaben,
die “Barrierefreiheit” in ihrer kompletten Breite erfassen, und gezielte
Förderprogramme vorangetrieben werden.
Förderung der Zugänglichkeit von kulturellen Angeboten und
Freizeitaktivitäten. Dies bedingt die finanzielle Unterstützung von
Veranstalter*innen, Vereinen oder Kulturstätten, wenn es um die
Finanzierung von Umbauten oder Assistenzleistungen geht.
Die Existenz von Institutionen ist eine zentrale Säule des ableistischen
Systems. Heime, Werkstätten, „geschützte Arbeitsplätze“ oder betreute Wohnformen
beruhen auf der Vorstellung, dass behinderte Menschen nicht fähig seien,
eigenständig zu leben. Institutionen können in drei Eigenschaften oder
Wirkungsweisen beschrieben werden: Die Bewohner*innen sind von der übrigen
Gesellschaft isoliert und/oder gezwungen, gemeinsam mit anderen Menschen zu
leben. Sie haben nicht genügend Kontrolle über ihr Leben und über
Entscheidungen, die sie betreffen, und die Anforderungen der Einrichtung haben
Vorrang vor den individuellen Bedürfnissen der Bewohnerinnen. Sie sind Ausdruck
und zentraler Bestandteil eines Systems, das behinderte Menschen isoliert und
ausgrenzt.[51] Einerseits durch die meist abgelegene Lage, vor allem aber
dadurch, dass Bewohner*innen oftmals auf dem gleichen Areal wohnen, arbeiten und
ihre gesamte Freizeit verbringen müssen. Auch Reformen an Praktiken und dem
Aufbau von Institutionen können das extreme Macht- und Abhängigkeitsverhältnis
zwischen Betreuer*innen und behindertenMenschen innerhalb der Institution nicht
beenden. Institutionen sind keine „Hilfsangebote“, sondern Orte der Kontrolle.
Ein System, das die Existenz von Heimen aufrechterhält, schafft keine Inklusion,
sondern festigt die Trennung zwischen „gesellschaftsfähigen“ und „nicht-
gesellschaftsfähigen“ Menschen. Wer echte Teilhabe und Selbstbestimmung will,
muss für die Abschaffung aller Institutionen, sprich für die
Deinstitutionalisierung kämpfen. Alle Formen der Institutionalisierung müssen
abgeschafft, neue Platzierungen verhindert und die Fördergelder an Institutionen
gestrichen werden. Sie sollen vielmehr zur Unterstützung von Strukturen und
Massnahmen eingesetzt werden, die ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Argumente für die Institutionalisierung, die sie als “Schutzmassnahmen” bei
fehlender Gemeinschaftsunterstützung, Armut oder Stigmatisierung rechtfertigen,
zeigen nur, dass das eigentliche Problem im systematischen Ableismus liegt.
Eine blosse Schliessung der Institutionen reicht aber nicht aus, es braucht
damit einhergehend den Aufbau vonCare-Arbeit auf der Basis von kommunaler
Solidarität.Ausgebaute Care-Netzwerke sowie genossenschaftliches,
generationenübergreifendes und solidarisches Wohnen könnten dagegen eine
Gesellschaft prägen, die Wohnen und Care-Arbeit vereint. So stützen
Nachbarschaften gemeinsam mit öffentlichen Strukturen die spezifischen
Bedürfnisse aller dort lebenden Personen. Behinderte Menschen, insbesondere
ehemalige Bewohner*innen von Institutionen stehen im Mittelpunkt der Planung zur
Deinstitutionalisierung und sind dabei frei von dem Einfluss jener Gruppen, die
von den Institutionen profitieren.[52]
Ein revolutionärer Anti-Ableismus ist anti-kapitalistisch. Behinderte Menschen
erleben Unterdrückung nicht nur als soziale Ausgrenzung, sondern als direkte
wirtschaftliche Benachteiligung. Ein Kampf für ihre Rechte darf sich daher nicht
auf reformistische Inklusionspolitik beschränken, sondern muss den Kapitalismus
und seine Unterdrückungsmechanismen angreifen. Die meisten Organisationen, die
sich für die Rechte behinderter Menschen einsetzen, tun dies nicht. Sie
verfolgen reformistische und humanistische Ziele, die mehrheitlich auf
finanzielle Unterstützung und Assistenzleistungen abzielen. Sie verhandeln mit
dem Staat, anstatt gegen seine Strukturen zu kämpfen. Sie fordern bessere
Gesetze, mehr Fördergelder und bessere soziale Absicherung, anstatt jenes
System, welches behinderte Menschen abhängig und arm hält, infrage zu stellen.
So bleiben sie in erster Linie Dienstleister*innen, dsie Armut verwalten,
anstatt sie zu bekämpfen. Ihr Interesse ist es, sich selbst und die
Institutionen aufrechtzuerhalten. Eine revolutionäre Behindertenpolitik muss
sich von dieser Abhängigkeit lösen. Sie muss sich mit Arbeiter*innenbewegungen,
feministischen Kämpfen und antikapitalistischen Strukturen vernetzen, anstatt
sich auf staatliche Almosen zu verlassen.
Auch in der linken Bewegung wird Anti-Ableismus als Haltung wie auch als Praxis
vernachlässigt. Während zunehmend gegen Rassismus, Patriarchat und Kapitalismus
mobilisiert wird, sind Aktivitäten, die sich dem anti-ableistischen Kampf
richten, nach wie vor eine Ausnahme. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang
auch die Unaufmerksamkeit gegenüber den anti-ableistischen Kämpfen der
Vergangenheit. Die anti-ableistische Bewegung der 1980er-Jahre hatte klare,
konsequente Forderungen, doch ihre Erfolge wurden nie nachhaltig anerkannt. Es
fehlt zudem an einer breit getragenen und materialistischen anti-ableistischen
Theorie. Ableismus muss als Klassenfrage verstanden werden, denn der Kampf für
bessere Sozialleistungen reicht nicht – es braucht eine Gesellschaft, die
niemanden nach Verwertbarkeit bewertet.
Dazu ist es die Aufgabe der gesamten Linken, ihre Räume und Angebote für
behinderte Menschen zugänglicher zu gestalten. Behinderte Menschen müssen als
aktive Akteur*innen sichtbar werden. Zugänglichkeit muss dabei umfassend gedacht
werden und behinderten Menschen muss dabei eine Deutungshoheit zukommen. So,
dass unser Kampf allen nach ihren Bedürfnissen gerecht wird, und alle nach ihren
Möglichkeiten daran teilhaben können. In vielen linken Strukturen existieren
nach wie vor unreflektierte Fähigkeitsnormen und dominieren sie oftmals. Diese
Normen müssen wir explizit angreifen, um überhaupt den Anspruch stellen zu
können, eine anti-ableistische Bewegung zu werden. Barrieren bestehen bei
Veranstaltungen und Aktionen, in der internen wie externen Kommunikation und bei
der Kultur innerhalb der Organisationen.
Gleichzeitig sollten wir, statt von nicht zu erreichender „Barrierefreiheit“
innerhalb unserer Räume zu sprechen, konkret für eine barrierearme Gesellschaft
kämpfen. Eine, die nicht nur umfassend physische, sondern auch soziale,
ökonomische und kulturelle Hindernisse in ihren spürbaren Ausprägungen und an
ihrer systematischen Wurzel begreift und angreift. Dabei ist Bildungsarbeit
zentral, darf aber nicht nur auf die Schultern von behinderten Menschen gelegt
werden. Es darf nicht der Anspruch der Linken sein, das System „inklusiver“ zu
machen, sondern den radikalen Sturz der gesellschaftlichen
Ausgrenzungsmechanismen zu bewirken. Dazu braucht es eine systemkritische
Vernetzung, die mit Kampagnen und Aktivitäten den anti-ableistischen Widerstand
sichtbar machen kann. Ausserdem müssen bereits aktive anti-ableistische
Organisationen in die Bündnisse von feministischen, antirassistischen und
antikapitalistischen Bewegungen aufgenommen werden.
Denn Ableismus wurde mit der Kategorie und für die kapitalistische Ordnung von
der Gesellschaft geschaffen, so kann ihn auch nur eine starke und konsequente
Bewegung überwinden. Wir kämpfen nicht bloss für mehr Zugänglichkeit, sondern
für das Ende eines Systems, das Menschen bewertet, verwertet und so ausgrenzt.
Dazu müssen wir mit dem Kapitalismus, staatlicher und gesellschaftlicher Gewalt
sowie entmächtigende Institutionen brechen. Dafür müssen wir Bildung, Arbeit,
Wohnen, Gesundheitsversorgung, Kultur und Teilhabe dem Kapital entreissen – und
sie allen zur Verfügung stellen. Unsere Solidarität darf nicht selektiv sein,
sondern muss radikal, unbequem und praktisch werden. Denn im Kampf für den
Sozialismus muss Ableismus konsequent, an seinen Wurzeln und mit und durch
behinderte Menschen angegriffen werden!
[1]https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/1877/ssoar-psychges-
2005-1-waldschmidt-
disability_studies_individuelles.pdf?sequence=1&isAllowed=y&lnkname=ssoar-
psychges-2005-1-waldschmidt-disability_studies_individuelles.pdf
[2] Engels, F. (1878). Anti-Dühring (M. E. Dühring bouleverse la science). J.-M.
Tremblay. p. 21. http://gesd.free.fr/antiduhr.pdf
[3] Ausserdem ist zu beachten, dass der Begriff Behinderung erst in der
Renaissance aufkam. Zuvor waren sowohl das Wort als auch der Begriff
bedeutungslos. (HANDICAP: Definition von HANDICAP. (s. d.). Abgerufen am 31.
März 2025 unter https://www.cnrtl.fr/definition/academie9/handicap)
[4]https://www.ccne-ethique.fr/sites/default/files/2022-03/CCNE-
%20Avis%20138%20-%20L%27eugenisme%20de%20quoi%20parle-t-on.pdf. (s. d.).
Abgerufen am 31 März 2025, unterhttps://www.ccne-
ethique.fr/sites/default/files/2022-03/CCNE-%20Avis%20138%20-
%20L%27eugenisme%20de%20quoi%20parle-t-on.pdf
[5] Boëldieu-Trevet, J. (2018). Des nouveau-nés malformés et un roi boiteux :
Histoires Spartiates. Pallas. Revue d’études antiques, 106, Article
106.https://doi.org/10.4000/pallas.5737
[6] Platon, Republik, Buch V
[7] Verdinglichung ist der Vorgang, bei dem etwas, das kein “Ding” ist,
Eigenschaften von "Dingen" erhält. In diesem Fall Menschen, die ihre
Eigenschaften als Lebewesen mit eigenem Bewusstsein verlieren, um vom
kapitalistischen System als Waren betrachtet zu werden.
[8] Karl Marx,Le Capital, Livre I - Chapitre XXI : Le salaire aux pièces, 1867
[9] Clouet, H. (2023). Les Quatre Usages du Concept de L'armée de Réserve (Die
vier Verwendungsmöglichkeiten des Konzepts der Reservearmee). Actuel Marx,
73(1), 134-154. https://doi.org/10.3917/amx.073.0134.
[10]https://www.marchecomplementaire.ch/wp-
content/uploads/2019/10/DEUTSCH_Kurzbericht_DEFINITIV_30092019.pdf
[11]https://www.blick.ch/politik/extrem-niedrige-loehne-in-der-kritik-
behinderte-arbeiten-fuer-einen-rappen-pro-stunde-id18103325.html
[12] ebd.
[13]https://www.marchecomplementaire.ch/wp-
content/uploads/2019/10/DEUTSCH_Kurzbericht_DEFINITIV_30092019.pdf
[14] Klaus Klemm: Sonderweg Förderschulen: Hoher Einsatz, wenig Perspektiven –
Eine Studie zu den Ausgaben und zur Wirksamkeit von Förderschulen in
Deutschland, S. 7
[15]https://thehill.com/opinion/civil-rights/512370-black-disabled-americans-
continue-to-face-higher-rates-of-police/
[16] Black, Indigenous and People of Color
[17]https://time.com/5857438/police-violence-black-disabled/
[18]https://promentesana.ch/assets/files/4_Ueber-uns/1_Aktuelles/News/Artikel-
Beobachter_IV-Rente.pdf
[19] ebd. Seite 8
[20]https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ergaenzungsleistun-
gen/statistik.html
[21]https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/wirtschaftliche-soziale-
situation-bevoelkerung/gleichstellung-menschen-
behinderungen/lebensstandard/armut.assetdetail.29105463.html
[22]https://daslamm.ch/wie-menschen-mit-behinderung-zu-verdaechtigen-wurden/
[23]https://www.swissinfo.ch/fre/politique/votations-du-25-novembre_les-suisses-
entrouvrent-leur-porte-aux-d%C3%A9tectives-priv%C3%A9s/44566684
[24]https://rl.skos.ch/lexoverview-home/lex-RL_D_3_1?effective-from=20210101
[25]https://www.humanrights.ch/de/news/umfassende-beistandschaft-gehort-
abgeschafft
[26]https://www.kokes.ch/application/files/2716/2814/0146/KOKES_Empfehlungen_Ber-
ufsbeistandschaften.pdf Seite 5
[27]https://rl.skos.ch/lexoverview-home/lex-RL_B_1?effective-from=20210101
[28]https://www.inclusion-handicap.ch/de/themen/un-brk/schattenbericht-667.html
https://www.edi.admin.ch/edi/de/home/fachstellen/ebgb/recht/international0/ueber-
einkommen-der-uno-ueber-die-rechte-von-menschen-mit-behinde/staatenbericht.html
(Dokument CRPD abschliessende Bemerkungen) https://www.inclusion-
handicap.ch/de/themen/un-brk/fakultativprotokoll-456.html
[29]Darwinisme social. (s. d.). hls-dhs-dss.ch. Consulté 3 avril 2025, à
l’adressehttps://hls-dhs-dss.ch/articles/017431/2012-01-04/
[30] Eugenik wird abgeleitet von“eugenes” (griechisch für “edel geboren”) und
steht für die genannten Ziele der Eugenikbewegung.
[31]https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/295244/vor-80-jahren-
beginn-der-ns-euthanasie-programme/
[32]https://www.humanrights.ch/de/ipf/menschenrechte/zugang-zum-
recht/zwangssterilisationen-entschuldigung-gefordert
[33]https://www.ons.gov.uk/peoplepopulationandcommunity/birthsdeathsandmarriages-
/deaths/articles/coronaviruscovid19relateddeathsbydisabilitystatusenglandandwale-
s/24january2020to9march2022#risk-of-death-involving-covid-19-by-self-reported-
disability-status
[34] Lee, S., & Kim, J. (2020). A country report: impact of COVID-19 and
inequity of health on South Korea’s disabled community during a pandemic.
Disability & Society, 35(9),
1514–1519.https://doi.org/10.1080/09687599.2020.1809352
[35]https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/haushaltsbelastung-geht-weit-
ueber-horrende-praemienrechnung-hinaus
[36]https://www.srf.ch/news/schweiz/illegale-zwangsmassnahmen-urteilsunfaehige-
werden-ohne-zustimmung-sterilisiert
[37]Pränataldiagnostik (PND): Untersuchungen während der Schwangerschaft zur
Erkennung von Auffälligkeiten beim Ungeborenen. Präimplantationsdiagnostik
(PID): Gentest an Embryonen vor der Einpflanzung bei künstlicher Befruchtung.
In-vitro-Fertilisation (IVF): Künstliche Befruchtung im Labor mit anschließendem
Embryonentransfer.
[38]https://gedenkort-t4.eu/wissen/was-heisst-eugenik
[39]https://www.handicap-international.ch/de/neuigkeiten/frauen-mit-behinderung-
sind-zehnmal-fter-von-sexueller-gewalt-betroffen / https://missy-
magazine.de/blog/2024/03/11/menschenrechte-nicht-fuer-behinderte/
[40]https://www.institut-fuer-
menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Allg-
_Bemerkung_6.pdf
[41] In diesem Absatz wird von Barrierefreiheit geschrieben, da sich die Studien
und Gesetze nach diesem Begriff richten. Gleichzeitig soll klargestellt sein,
dass komplette Barrierefreiheit wohl unmöglich zu verwirklichen ist. Meist ist
mit dem Begriff "barrierefrei" Rollstuhlgängigkeit gemeint.
[42]Kaum eine Stadtwohnung ist rollstuhlgängig - Comparis
[43] 151.3 Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen
mit Behinderungen https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2003/667/de#fn-d7e90
[44]https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2003/667/de
[45]https://www.proinfirmis.ch/ueber-uns/inklusionsindex.html
[46]https://www.inclusion-handicap.ch/de/themen/selbstbestimmtes-leben-wohnen-
515.html
[47]https://www.inclusion-handicap.ch/de/themen/selbstbestimmtes-leben-wohnen-
515.html
[48]https://agile.ch/unsere-themen/wohnen/
[49] Hier wird von Barrierefreiheit geschrieben, da die gesetzlichen Regelungen
ebenfalls dieses Wort verwenden
[50] Barrierefreiheit als Ziel - Immer noch viele Hindernisse für Menschen mit
Behinderung https://www.srf.ch/news/schweiz/barrierefreiheit-als-ziel-immer-
noch-viele-hindernisse-fuer-menschen-mit-behinderun
[51]https://deinstitutionalisation.com/cbc/
[52]https://docstore.ohchr.org/SelfServices/FilesHandler.ashx?enc=6QkG1d%2FPPRiC-
AqhKb7yhsrUSo2TlYtHaYAWJ%2Byrd8Skkty8%2BxJZ8vIbGxhck1kHBB7qpZDXVoe1FIprH%2FJ0xFv-
kmaiIP3ksO3F41KvqDkks%3D
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