Auch hier muss die atypische Arbeit in Bezug auf die "typische" Arbeit, also die berühmten acht Stunden pro Tag, definiert werden. Dies hat Auswirkungen auf das, was weiter unten zum Thema Digitalisierung ausgeführt wird, aber auch auf den sozialen Schutz der Arbeit, der gemäß der Definition von Castel (1995) ein Schlüsselelement der Arbeitnehmerschaft ist. Der Arbeitsvertrag beinhaltet nicht nur ein Gehalt, sondern auch einen sozialen Schutz vor Risiken.
Antrag: | Arbeiten, um zu leben - nicht leben, um zu arbeiten |
---|---|
Antragsteller*in: | Margarida Janeiro, JSV; Mehdy Henrioud, JSV; Soline Caiazza, JSV; Julien-Clément Weber, JSV |
Status: | Modifiziert übernommen |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme (Erklärung: Es ist richtig, dass atypische Arbeitsverhältnisse heute schon existieren und zusätzlich an Bedeutung gewinnen. Dies wird auch im Verlauf des Papiers betont. Ganz zu Beginn des Papiers ist die Flughöhe jedoch eine andere, weil in den kapitalistischen Arbeitsbegriff eingeführt wird. «…sind meistens die täglichen 8 Stunden…» macht klar, von welcher Arbeit die Rede ist. Um die noch prekäreren Arbeitsbedingungen expliziter zu erwähnen, schlägt die GL aber vor, weiter unten im Papier einen Satz zu ergänzen, wo sowieso auf diese Plattformen Bezug genommen wird. ) |
Eingereicht: | 26.04.2022, 17:49 |