Enteignung ist negativ besetzt und impliziert, dass sie legitimes Eigentum der jetzigen Besitzer*innen sind. Ausserdem macht der Begriff bei Kulturgütern, welche bereits im Besitz der Öffentlichkeit sind, nicht unbedingt Sinn. Der Fokus sollte auf der Rückgabe der Güter liegen.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Rassismus erkennen und bekämpfen - in der Gesellschaft und der Linken |
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Antragsteller*in: | PoSa JUSO Baselland (beschlossen am: 21.01.2023) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme (Erklärung: Diese Textstelle sollte nicht den Anschein erwecken, dass wir den Besitz von Raubgüter als legitim erachten, auch wenn wir leider erkennen müssen, dass dieser Besitz basierend auf dem aktuellen Gesetz legitimiert wird, was wir natürlich verurteilen. Deswegen schlagen wir anstelle von «enteignen» das Wort «konfiszieren» vor. Wir wollen an dieser Stelle aber den Begriff «Länder» vermeiden, da die betroffenen Gebiete oftmals durch willkürliche Grenzziehungen von Kolonialmächten eingeteilt wurden und empfehlen daher an dieser Stelle die ursprüngliche Formulierung beizubehalten und empfehlen deshalb die modifizierte Annahme des Antrags.) |
Eingereicht: | 26.01.2023, 15:29 |