Änderungen von PDENEU9 zu PDENEU10
Ursprüngliche Version: | PDENEU9 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 23.02.2023, 13:39 |
Neue Version: | PDENEU10 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 23.02.2023, 13:41 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 50 bis 52:
der Irrglaube, dass sogenannte Fremdenfeindlichkeit nichts mit Rassismus zu tun habe. Es ist die Konsequenz des typisch Sschweizerischen Diskurses, welcher sowohl die Rolle der Schweiz in der europäischen Kolonialgeschichte, als auch in
Von Zeile 109 bis 114:
gesprochen werden. Während und nach der sogenannten “Dekolonisation” nahmen Sschweizer Unternehmen die Geschäfte ehemaliger Kolonialmächte oder derer Akteur*innen auf. Bis heute wirtschaftet der Sschweizer Aussenhandel mit diktatorischen und korrupten Regimes. Im 18. und 19. Jh. beteiligten sich unzählige Sschweizer Kaufleute finanziell am transnationalen Sklav*innenhandel, also an der systematischen Deportation von Bewohner*innen des afrikanischen
Von Zeile 134 bis 135:
Rassismus als Herrschaftsinstrument der Sschweizer Bourgeoisie
Von Zeile 158 bis 160:
Verdrängung einer antirassistischen Debatte aus der Öffentlichkeit nicht erklärt werden. Hinzu kommt die bereits erwähnte falsche Erzählung über die Sschweizer Beteiligung an kolonialen und neokolonialen Aktivitäten. Im Englischen wird das
Von Zeile 164 bis 166:
bezüglich Antisemitismus oder Antiziganismus feststellen. Als Paradebeispiel gilt hier die zumeist fehlende Aufarbeitung der Sschweizer Beteiligung an NS-Verbrechen nach dem Zweiten Weltkrieg. Auch in der Schweiz waren und sind
Von Zeile 174 bis 176:
fortgesetzt werden. Gestützt wird das Ausblenden historischer Fakten durch die hegemoniale Erzählung der Sschweizer Neutralität, die dem Staat als angeblich neutrale Instanz in der internationalen Zeitgeschichte verhilft, sich von
Von Zeile 206 bis 208:
[16, S. 89ff]. So bot die Ausbeutung ausländischer Männer eine Win-Win-Situation für die Sschweizer Bourgeoisie. Die Schweiz war und ist klar Profiteurin der Ausbeutung von Migrant*innen, während zugleich eines der strengsten
Von Zeile 344 bis 345:
Die rassistische Erschaffung von Identität in der Sschweizer Mehrheitsgesellschaft
Von Zeile 547 bis 549:
Auf diesen Prozess müssen direkte Reparaturzahlungen an Länder gezahlt werden, welche unter den kolonialen Ausbeutungspraktiken von Sschweizer Unternehmen und Staat Schaden tragen. Private und öffentliche Kulturgüter, bei denen Verdacht
Von Zeile 552 bis 554:
bedingungslosen Rückführung derer an die ursprünglichen Herkunftsorte endet. Die Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit muss auch in den Sschweizer Lehrmitteln endlich prominenten Platz gewinnen. Schlussendlich muss die Schweiz mit ihren