Wir erachten es als extrem wichtig, dass sich die JUSO mit dem Thema Obdachlosigkeit auseinandersetzt, gleichzeitig sind wir mit dem Absatz in seiner bisherigen Form nicht zufrieden. Die Zahl 2200 stammt aus einer Studie der FHNW im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen von 2022, in welcher die Gemeinden angeschrieben wurden und die Zahl der Obdachlosen in ihrer Gemeinde schätzen sollten, was übrigens der erste Versuch des Bundes, Obdachlosigkeit zu messen, seit langem war. Gemäss Hochrechnung auf die Gemeinden, die nicht geantwortet haben (unter Berücksichtigung der Gemeindegrössen) leben in der Schweiz gut 3800 Obdachlose. Eine ebenfalls 2022 erschienene Studie ebenfalls der FHNW mit zum Teil überschneidenden Autor*innen schätzt allerdings die Zahl als tiefer ein. Insofern plädieren wir dafür, an dieser Stelle keine konkreten Zahlen zu nennen. Da es viele Formen von unwürdigem Wohnen gibt und Obdachlosigkeit nur die Spitze davon, haben wir diese Forderung im Antrag zu Zeile 380 gepackt. Der Rest sollte selbsterklärend sein.
Antrag: | Wahlplattform JUSO Schweiz – Nationalratswahlen 2023 |
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Antragsteller*in: | JUSO Aargau (beschlossen am: 22.01.2023) |
Status: | Abgelehnt |
Verfahrensvorschlag: | Ablehnung (Erklärung: Die ersten beiden Sätze und der Zusatz zu den Notunterkünften machen den Absatz komplexer und weniger lebendig. Sie liefern zwar interessante analytische Elemente, helfen aber nicht dabei, unsere Position zu diesem Thema zu verstehen - was wichtig ist bei einer Wahlplattform. Die Frage der nicht erfassten Personen wird bereits im Abschnitt zu Migration aufgegriffen, daher ist der zusätzliche Abschnitt nicht notwendig und deshalb lehnen wir ab.) |
Eingereicht: | 28.01.2023, 21:03 |