Es gibt eine Rekursmöglichkeit bei fürsorgerischen Unterbringungen (im Kanton Aargau z.B. ist das Obergericht zuständig), diese ist aber je nach Kanton unter Umständen mit Kosten verbunden. Zusätzlich ist die Einsprachefrist zehn Tage. Danach gibt es rein theoretisch die Möglichkeit ein Austrittsgesuch zu stellen und die schriftliche Antwort der Klinik gerichtlich anzufechten, rein praktisch gesehen ist dies sehr kompliziert und nur die wenigsten wissen davon.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Gestört, wahnsinnig, verrückt - und nicht allein. |
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Antragsteller*in: | Cybel Dickson (JUSO Aargau), Dima Kukalj (JUSO Aargau), Elias Erne (JUSO Aargau), Melanie Del Fabro (JUSO Aargau), Levin Freudenthaler (JUSO Zug), Zoe Sutter (JUSO Aargau) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 06.04.2023, 11:54 |