Arbeitsunfähigkeit heisst, dass eine Person ihrer bisherigen Arbeit temporär oder dauerhaft nicht nachkommen kann. Eine Arbeitsunfähigkeit wird durch Ärzt*innen ausgestellt. Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass es einer Person nicht möglich ist, irgendeiner Erwerbsarbeit nachzugehen. Dies wird durch die zuständige IV-Stelle festgestellt. (Beispiel: Wenn ein*e Dachdecker*in nach einem Unfall im Rollstuhl sitzt, ist dieser Mensch zu 100 Prozent arbeitsunfähig. Wenn diese Person stattdessen z.B. einer Arbeit in einem Büro nachgehen kann, besteht keine Erwerbsunfähigkeit und somit auch kein Anspruch auf Rentenzahlungen der IV).
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Gestört, wahnsinnig, verrückt - und nicht allein. |
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Antragsteller*in: | Cybel Dickson (JUSO Aargau), Dima Kukalj (JUSO Aargau), Elias Erne (JUSO Aargau), Melanie Del Fabro (JUSO Aargau), Levin Freudenthaler (JUSO Zug), Zoe Sutter (JUSO Aargau) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 06.04.2023, 11:28 |