Wir finden es wichtig zu betonen, dass es mit FUs möglich ist, massivste Freiheitseinschränkungen während knapp 6 Wochen durchzusetzen, ohne dass standardmässig je ein Gericht darüber schauen muss.
Antrag: | Gestört, wahnsinnig, verrückt - und nicht allein. |
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Antragsteller*in: | Cybel Dickson (JUSO Aargau), Dima Kukalj (JUSO Aargau), Elias Erne (JUSO Aargau), Melanie Del Fabro (JUSO Aargau), Levin Freudenthaler (JUSO Zug), Zoe Sutter (JUSO Aargau) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme (Erklärung: Die Ergänzung mit den 6 Wochen ist sinnvoll, allerdings ist die Ausführung bzw. Formulierung betreffend «Urteil eines Gerichts/einer gerichtsähnlichen Behörde» etwas irreführend, da die Überprüfung der ärztlichen FU nach 6 Wochen in der Regel durch die KESB und nicht durch ein Gericht erfolgt. Eine FU kann in Zürich innert 10 Tagen beim für die Einrichtung zuständigen Bezirksgericht angefochten werden, nicht erst nach 6 Wochen (auch wenn der Zugang zur Rechtsvertretung/gerichtlichen Anfechtung der FU durchaus verbessert werden sollte).) |
Eingereicht: | 06.04.2023, 11:48 |