Der Titel reproduziert stigmatisierende Begriffe, die wir eigentlich überwinden wollen. Diese also so plakativ zu präsentieren halten wir für schädlich. Ausserdem ist er wenig aussagekräftig und nimmt die Forderungen des Papiers wenig auf.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Gestört, wahnsinnig, verrückt - und nicht allein. |
---|---|
Antragsteller*in: | JUSO Kanton Zürich (beschlossen am: 03.04.2023) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Ablehnung (Erklärung: In der Tat befinden sich im Titel Begriffe, die in unserer Gesellschaft als Beleidigungen verwendet werden und auf psychische Störungen referieren. Darum wirkt der Titel auch skurril und kontraintuitiv. Genau deswegen wurden diese Begriffe im Titel aufgenommen. Denn wenn wir ehrlich sind, werden Menschen mit psychischen Störungen/Erkrankungen von der Gesellschaft nicht selten als «gestört, verrückt und wahnsinnig» erachtet und dementsprechend stigmatisiert und ausgegrenzt. Vielleicht an dieser Stelle noch eine kurze Erläuterung zu den Begriffen. Gestört – ja Menschen mit psychischen Störungen werden von der Gesellschaft gestört. Ihnen wird das Leben schwer gemacht, sei es bei der Sozialhilfe, der Suche nach Therapieplätzen, bei der Arbeit usw., wie das Papier ausführt. Ausserdem stören manche psychischen Störungen, wie beispielsweise Depressionen, nicht selten auch einem selbst. Sie hindern einem daran, Tätigkeiten nachzugehen, die man einst gerne gemacht hat und behindern einem im Alltag, um nur zwei Bereiche zu nennen. «Gestört sein» sollte per se nicht etwas sein, wofür ein Mensch sich schämen muss – die Gesellschaft sorgt jedoch dafür, dass das trotzdem passiert. Der Begriff «Wahnsinn» wurde früher dafür verwendet, «non-konformes» Verhalten von Personen zu bezeichnen. Auch hier bestimmte die Gesellschaft, was genau unter «wahnsinnig» zu verstehen ist. Das Adjektiv ver-rückt (mit Bindestrich) wird von gewissen Betroffenen gar reclaimt, um auf die Stigmatisierung aufmerksam zu machen und dagegen anzukämpfen. Weiter finden die Antragsstellenden den ursprünglichen Titel zu unkonkret. Die hier empfohlene Ergänzung «Für Respekt und Therapieplätze – gegen Stigmatisierung und Abbau» glänzt jedoch nicht an der geforderten Konkretheit. So wird beispielsweise offen gelassen, gegen welchen «Abbau» gekämpft wird. Die Geschäftsleitung empfiehlt auch deswegen den Antrag abzulehnen und am ursprünglichen Titel festzuhalten. ) |
Eingereicht: | 03.04.2023, 21:09 |