In weitaus nicht allen Fällen, wo eine Diagnose ausgestellt wird, werden die Kosten übernommen. Die internationalen Empfehlungen würden dies zwar beinhalten auch für nichtbinäre Menschen oder "nicht ganzheitliche Transitionen", jedoch ist dies weitaus nicht immer der Fall. Aus diesem Grund finden wir es wichtig, auch hier eine differenziertere Analyse zu haben.
Antrag: | Für ein solidarisches, gerechtes und emanzipatorisches Gesundheitssystem! |
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Antragsteller*in: | Jakub Walczak (JUSO Stadt Bern), Xiao Ember (JUSO Zug), Andri Meyer (JUSO Solothurn), Auri Senften (JUSO Graubünden), Nadine Aeschlimann (JUSO Stadt Bern) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Ablehnung (Erklärung: Der Inhalt des Antrags ist nicht ganz richtig. Tatsächlich gibt es für die obligatorische Krankenkasse präzise Richtlinien zu den Therapien, Behandlungen etc. die sie decken müssen. Bei der obligatorischen Krankenkasse werden diese einheitlich angewandt. Der Fakt, dass die Kosten von nicht-binären Transitionen nicht übernommen werden, liegt nicht an fehlenden Richtlinien, sondern am Inhalt der Richtlinien, in denen Non-Binarität nicht anerkannt wird. Im oberen Satz wird bereits erklärt, dass ein Krankheitsbild festgestellt werden muss, um Anspruch auf eine Kostenübernahme zu erhalten. Da der Antrag eher missverständlich formuliert ist und impliziert, dass es für die Krankenkassen keine Richtlinien bez. Kostenübernahme von Transitionen gäbe und ein Teil des Inhalts bereits in oberen Sätzen wiedergegeben wird, empfehlen wir den Antrag abzulehnen. ) |
Eingereicht: | 16.09.2024, 22:22 |