Das Personal in der Langzeitpflege ist wie im Text beschrieben überlastet und hat durch den Personalmangel mehr Patient*innen zu betreuen. In der Schweiz ist je nach Kanton und Spital/Klinik eine ganz andere “nurse to patient ratio”. Deshalb ist es sinnvoll erstens eine tiefere “nurse to patient ratio” zu fordern und zweitens diese schweizweit einheitlich. In der Ratio wir der Ausbildungsstand des Personal und der Schweregrad bzw. die Menge der benötigten Pflege berücksichtigt.
(Info bezüglich der Quelle: Die Quelle hat nun provisorisch die Nr. 58 erhalten, bei Annahme des Antrags müssten die Quellen von der Nummerierung her angepasst werden).
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Für ein solidarisches, gerechtes und emanzipatorisches Gesundheitssystem! |
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Antragsteller*in: | Positionssamstag JUSO BL (beschlossen am: 07.09.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme (Erklärung: Die Antragsteller*innen machen eine wichtige Ergänzung bei den Forderungen. Jedoch finden wir den Fachbegriff „nurse to patient ratio“ auf anhieb nicht ganz verständlich. Da wir den Fachbegriff zuvor weder erwähnt noch ausgeführt haben, fänden wir es wichtig, würden wir ihn auch ausführen, ehe wir ihn verwenden. Da es sich hier aber um (kurze) Forderungen handelt, finden wir eine Ausführung des Begriffs unpassend. Wir schlagen deshalb vor die „nurse to patient ratio“ zu umschreiben, damit auch Menschen, die nicht im Gesundheitswesen arbeiten, sich etwas darunter vorstellen können und nicht erst über die Quellen und zusätzlichen Links verstehen, was genau unter dem Begriff zu verstehen ist. ) |
Eingereicht: | 16.09.2024, 13:04 |